Übereignung von Quellgrundstcken

Anfrage an: Stadt Pegnitz

1. Wann hat der ZwV die Übereignung der Grundstücke (TW-Leups, Fassungsbereich Trockau im Lindenhardter Forst, Zips und Troschenreuth) gefordert? Anschreiben des ZwV den Stadträten offenlegen!
2. Mit welcher Begründung hat der ZwV die Übereignung gefordert?
3. Wie hat die Verwaltung die Berechtigung der Übereignungsforderung (Rechtsgrundlage WHG, BayWG, zwV-Satzung) geprüft.
4. Welchen Preis hat der ZwV für das Leupser Quellgrundstück je m² (und Wasserrecht) bezahlt,
wie hoch war der Preis für das unbefristete Wasserrecht,
oder erfolgte die Übereignung gegenleistungslos (Notarvertrag den Verwaltungsräten offenlegen)?
5. Auf welche Rechtgrundlage bezieht sich die Verwaltung, das Übereignungsverbot im WR-Bescheid LEUPS von 1956 zu ignorieren? Das vom LRA zitierte Merkblatt der LfU hat KEINE Rechtskraft wie das übergeordnete BayWG oder WHG.
6. Ist der Verwaltung das Urteil des bayVGH von 2012 (Vorinstanz OVG Regensburg 2012) bekannt wozu für die Versorgungssicherheit die Einräumung einer dinglichen Sicherheit genügt?
7. Kannte die Verwaltung den § 4 (7) der ZwV-Satzung, wonach auch keine Übereignungspflicht gefordert ist.
8. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich die Verwaltung, von der Einhaltung des im WR-Bescheid als Schutzauflage in Abs III festgeschriebenen Veräußerungsverbot abweichen zu können?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann hat de…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Übereignung von Quellgrundstcken [#55725]
Datum
5. Februar 2019 11:04
An
Stadt Pegnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann hat der ZwV die Übereignung der Grundstücke (TW-Leups, Fassungsbereich Trockau im Lindenhardter Forst, Zips und Troschenreuth) gefordert? Anschreiben des ZwV den Stadträten offenlegen! 2. Mit welcher Begründung hat der ZwV die Übereignung gefordert? 3. Wie hat die Verwaltung die Berechtigung der Übereignungsforderung (Rechtsgrundlage WHG, BayWG, zwV-Satzung) geprüft. 4. Welchen Preis hat der ZwV für das Leupser Quellgrundstück je m² (und Wasserrecht) bezahlt, wie hoch war der Preis für das unbefristete Wasserrecht, oder erfolgte die Übereignung gegenleistungslos (Notarvertrag den Verwaltungsräten offenlegen)? 5. Auf welche Rechtgrundlage bezieht sich die Verwaltung, das Übereignungsverbot im WR-Bescheid LEUPS von 1956 zu ignorieren? Das vom LRA zitierte Merkblatt der LfU hat KEINE Rechtskraft wie das übergeordnete BayWG oder WHG. 6. Ist der Verwaltung das Urteil des bayVGH von 2012 (Vorinstanz OVG Regensburg 2012) bekannt wozu für die Versorgungssicherheit die Einräumung einer dinglichen Sicherheit genügt? 7. Kannte die Verwaltung den § 4 (7) der ZwV-Satzung, wonach auch keine Übereignungspflicht gefordert ist. 8. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich die Verwaltung, von der Einhaltung des im WR-Bescheid als Schutzauflage in Abs III festgeschriebenen Veräußerungsverbot abweichen zu können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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