Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Überfall auf eine Gruppe jugendlicher Menschen, in der Nacht zum 18. Juli, vor der Staatskanzlei in Erfurt

Anfrage an: Thüringer Polizei

Nach Pressemeldungen kam es in der Nacht zum 18. Juli im Hirschgarten vor der Staatskanzlei in Erfurt, zu Gewalttätigkeiten gegen Jugendliche. Dabei waren mehrere Menschen verletzt worden, darunter auch Polizeibeamte.

1. Wie viele Polizeibeamte und Rettungskräfte wurden bei den Gewalttätig-keiten verletzt?

2.Welche Verletzungen haben die Polizeibeamten und Rettungskräfte erlit-ten?

3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Angreifer? Es wird um Mitteilung, sortiert nach Geschlecht, Ausbildungs- und Beschäftigungslage, Staats-angehörigkeit, Herkunft/Migrationshintergrund, Aufenthaltsstatus gebeten.

4. Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der Angreifer in Bezug zur Kri-minalität (Vorstrafen), insbesondere zur organisierten Kriminalität?

5. Wurden Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtigen eingeleitet? Falls ja, hinsichtlich welcher Delikte und wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungsverfahren?

6. In wie vielen Fällen konnte die Identität der jeweiligen Verdächtigen nicht festgestellt werden und welche Straftaten werden diesen unbekannten Tä-tern zur Last gelegt?

7. Wie viele Personen, die dem rechten/rechtsextremistischen Spektrum in Thüringen zuzurechnen sind, haben sich an den Gewalttätigkeiten beteiligt?

8. Wie viele der an den geschilderten Ausschreitungen beteiligten Personen sind in der Fanszene des FC Rot-Weiß-Erfurt verwurzelt und welcher Fan-Gruppierung zuzuordnen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Pres…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überfall auf eine Gruppe jugendlicher Menschen, in der Nacht zum 18. Juli, vor der Staatskanzlei in Erfurt [#200903]
Datum
15. Oktober 2020 21:01
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Pressemeldungen kam es in der Nacht zum 18. Juli im Hirschgarten vor der Staatskanzlei in Erfurt, zu Gewalttätigkeiten gegen Jugendliche. Dabei waren mehrere Menschen verletzt worden, darunter auch Polizeibeamte. 1. Wie viele Polizeibeamte und Rettungskräfte wurden bei den Gewalttätig-keiten verletzt? 2.Welche Verletzungen haben die Polizeibeamten und Rettungskräfte erlit-ten? 3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Angreifer? Es wird um Mitteilung, sortiert nach Geschlecht, Ausbildungs- und Beschäftigungslage, Staats-angehörigkeit, Herkunft/Migrationshintergrund, Aufenthaltsstatus gebeten. 4. Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der Angreifer in Bezug zur Kri-minalität (Vorstrafen), insbesondere zur organisierten Kriminalität? 5. Wurden Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtigen eingeleitet? Falls ja, hinsichtlich welcher Delikte und wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungsverfahren? 6. In wie vielen Fällen konnte die Identität der jeweiligen Verdächtigen nicht festgestellt werden und welche Straftaten werden diesen unbekannten Tä-tern zur Last gelegt? 7. Wie viele Personen, die dem rechten/rechtsextremistischen Spektrum in Thüringen zuzurechnen sind, haben sich an den Gewalttätigkeiten beteiligt? 8. Wie viele der an den geschilderten Ausschreitungen beteiligten Personen sind in der Fanszene des FC Rot-Weiß-Erfurt verwurzelt und welcher Fan-Gruppierung zuzuordnen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 200903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200903/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Polizei
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage zur Aktenauskunft bezüglich einer Strafanzeige ist in der Landespo…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Überfall auf eine Gruppe jugendlicher Menschen, in der Nacht zum 18. Juli, vor der Staatskanzlei in Erfurt [#200903]
Datum
21. Oktober 2020 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage zur Aktenauskunft bezüglich einer Strafanzeige ist in der Landespolizeidirektion eingegangen. Bei einem noch nicht durch eine Einstellung bzw. durch ein Urteil abgeschlossenen Ermittlungsverfahren ist gem. den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) sowie der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft für die Erteilung von Auskünften bzw. die Gewährung von Akteneinsichten zuständig. Es gelten die Bestimmungen der §§ 475 f. StPO sowie Nr. 182. ff RiStBV. Bei laufenden Ermittlungsverfahren besteht somit ein Auskunftsvorbehalt der Staatsanwaltschaft, dessen sich die Polizei nicht widersetzen kann. Aus vorgenannten Gründen kann daher eine Beantwortung Ihrer Anfrage, ungeachtet einer möglichen Kostenfolge hieraus, nicht stattgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.