Überflug eines NATO Tankers in NRW

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Gestern Abend, 22.06.2021 23.20 Uhr überflog ein NATO Tankflugzeug Boeing KC 135R Kennzeichen 59-1507 auf dem Rückflug zur Airbase in Geilenkirchen die Großstädte Duisburg,Krefeld,Mönchengladbach in einer Höhe von etwas mehr als 1100 Meter mit einer Geschwindigkeit von fast 500 Km/h.
Ich frage mich und Sie, ob das wirklich nötig ist, dass NATO Flugzeuge nach einer Übung in Norddeutschland eine Strecke von fast 100 Kilometern in dieser niedrigen Höhe und mit so hoher Geschwindigkeit UND um diese Uhrzeit überfliegen müssen? Die Flugdaten habe ich Flightradar24 entnommen, somit konnte ich die Flugbewegung nachverfolgen, und wundere und ärgere mich schon seit Monaten über diese Vorgehensweise der NATO-Partner.

Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
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Olaf Jonen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gestern Abend, 22…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
Olaf Jonen
Betreff
Überflug eines NATO Tankers in NRW [#223895]
Datum
23. Juni 2021 10:32
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gestern Abend, 22.06.2021 23.20 Uhr überflog ein NATO Tankflugzeug Boeing KC 135R Kennzeichen 59-1507 auf dem Rückflug zur Airbase in Geilenkirchen die Großstädte Duisburg,Krefeld,Mönchengladbach in einer Höhe von etwas mehr als 1100 Meter mit einer Geschwindigkeit von fast 500 Km/h. Ich frage mich und Sie, ob das wirklich nötig ist, dass NATO Flugzeuge nach einer Übung in Norddeutschland eine Strecke von fast 100 Kilometern in dieser niedrigen Höhe und mit so hoher Geschwindigkeit UND um diese Uhrzeit überfliegen müssen? Die Flugdaten habe ich Flightradar24 entnommen, somit konnte ich die Flugbewegung nachverfolgen, und wundere und ärgere mich schon seit Monaten über diese Vorgehensweise der NATO-Partner. Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Jonen Anfragenr: 223895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223895/ Postanschrift Olaf Jonen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Jonen

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Luftfahrt-Bundesamt
Z5017 10601 210624 Jonen Sehr geehrter Herr Jonen, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Z5017 10601 210624 Jonen
Datum
24. Juni 2021 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jonen, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Bezüglich militärischer Tiefflüge wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Flugbetriebs- und Informationszentrale des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (FLIZ). Als Sonderservice für die Bevölkerung nehmen die Mitarbeiter der FLIZ am Bürgertelefon unter Telefon: 0800 8620730 Beschwerden und Fragen zum Thema militärischer Fluglärm und militärischen Tiefflügen entgegen. Das Bürgertelefon im Luftfahrtamt der Bundeswehr steht den Bürgern von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr zur Verfügung. Kontakt zur Flugbetriebs- und Informationszentrale kann aber auch per Fax unter der Nummer + 49 2203 908-2776 und per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> aufgenommen werden. Kontakt zur FLIZ kann aber auch per Post aufgenommen werden. Die Anschrift lautet: Luftfahrtamt der Bundeswehr 3 I b - Flugbetriebs- und Informationszentrale Luftwaffenkaserne Köln-Wahn 529 51127 Köln Auf der Internetseite der Flugbetriebs- und Informationszentrale des Luftfahrtamtes der Bundeswehr wird weiteres Informationsmaterial zum militärischen Flugbetrieb in Deutschland zur Verfügung gestellt. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen