Übergriffe auf Briefträger und Postboten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Übergriffe auf Briefträger und Postboten in den 20 größten deutschen Städten im Jahr 2017.

Die Städte finden Sie nachfolgend vor:
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Bremen
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Frankfurt am Main
Hamburg
Hannover
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Wuppertal

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übergriffe auf B…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übergriffe auf Briefträger und Postboten [#28948]
Datum
16. April 2018 17:07
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übergriffe auf Briefträger und Postboten in den 20 größten deutschen Städten im Jahr 2017. Die Städte finden Sie nachfolgend vor: Berlin Bielefeld Bochum Bonn Bremen Dortmund Dresden Duisburg Düsseldorf Essen Frankfurt am Main Hamburg Hannover Köln Leipzig München Münster Nürnberg Stuttgart Wuppertal
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Ihre IFG_Anfrage vom 16.04.2018: Uebergriffe auf Brieftraeger Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach IFG, …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre IFG_Anfrage vom 16.04.2018: Uebergriffe auf Brieftraeger
Datum
17. April 2018 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach IFG, zur Anzahl der Übergriffe auf Briefträger und Postboten in den 20 größten deutschen Städten im Jahr 2017, ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Die Pressestelle hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an Referat 318 (Universaldienst, Verbraucherfragen und Schlichtungsstelle Postbereich, Qualitätsmessungen) weitergeleitet. Nach interner Klärung kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen bei der Bundesnetzagentur nicht vorliegen. Ich bedauere, Ihnen keine für Sie erfreulichere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen