Überlange Verfahrensdauer in sozialrechtlichen Klageverfahren

Das neue Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine Entschädigung bei unangemessen langen Prozessen vor.

Vielen der Klagen ist gemeinsam, dass durch den Klageauslöser das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten wurde. Dies gilt für Sanktionen und Aufhebungs- und Erstattungsbescheide gleicher maßen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben, dass das Existenzminimum unveräußerbar sei und zur Bedarfsdeckung zwingend zu gewähren ist.

Es wird beantragt:

1. die durchschnittliche Verfahrensdauer der SGB II-Klagen zu benennen
2. darzulegen welchen Jahrgänge bisher vollständig ausgeurteilt sind
3. die Auswahlkriterien zu benennen, nach denen etliche Entscheidungen zeitlich vorgezogen werden
4. die Anzahl der mit SGB II-KLagen beschäftigten Kammern zu benennen, samt den noch offenen Klagenverfahren
5. Wie oft müssen, bzw in welchen Zeitintervallen müssen Kläger an die Entscheidung erinnern, bevor sie eine Entschädigungsklage führen können?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde jahrelang ignoriert.

Erst nach Einschaltung des Datenschutzbeauftragten NRW wurde eine Broschüre übersandt.
ArbeitsergebnissedesSozialgerichts Dortmund im Jahre 2020

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2013
  • Frist
    7. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Sozialgericht Dortmund Details
Von
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Betreff
Überlange Verfahrensdauer in sozialrechtlichen Klageverfahren
Datum
7. Januar 2013 00:38
An
Sozialgericht Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine Entschädigung bei unangemessen langen Prozessen vor. Vielen der Klagen ist gemeinsam, dass durch den Klageauslöser das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten wurde. Dies gilt für Sanktionen und Aufhebungs- und Erstattungsbescheide gleicher maßen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben, dass das Existenzminimum unveräußerbar sei und zur Bedarfsdeckung zwingend zu gewähren ist. Es wird beantragt: 1. die durchschnittliche Verfahrensdauer der SGB II-Klagen zu benennen 2. darzulegen welchen Jahrgänge bisher vollständig ausgeurteilt sind 3. die Auswahlkriterien zu benennen, nach denen etliche Entscheidungen zeitlich vorgezogen werden 4. die Anzahl der mit SGB II-KLagen beschäftigten Kammern zu benennen, samt den noch offenen Klagenverfahren 5. Wie oft müssen, bzw in welchen Zeitintervallen müssen Kläger an die Entscheidung erinnern, bevor sie eine Entschädigungsklage führen können?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Dortmund
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeug…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
7. Januar 2013 00:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Sozialgericht Dortmund eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr, der ab dem 01.01.2013 in Nordrhein-Westfalen bei den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht zugelassen ist, erhalten Sie im Justizportal oder über die Internetseite des Landessozialgerichts www.lsg.nrw.de<http://www.lsg.nrw.de>. Mit freundlichen Grüßen Die Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund
<< Anfragesteller:in >>
AW: automatische Rückantwort [#3087] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 07.01.2013 wurde bis heute …
An Sozialgericht Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: automatische Rückantwort [#3087]
Datum
23. Juni 2018 19:19
An
Sozialgericht Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 07.01.2013 wurde bis heute nicht beantwortet und beweist damit geradezu die Unannehmbarkeit der Bearbeitungszeiten der Sozialgerichte. Bevor ich meine Anfrage der Datenschutzbeauftragten des Bundes vorlege, erinnere ich noch einmal an meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sozialgericht Dortmund
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeug…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
23. Juni 2018 19:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Sozialgericht Dortmund eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr, der ab dem 01.01.2013 in Nordrhein-Westfalen bei den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht zugelassen ist, erhalten Sie im Justizportal oder über die Internetseite des Landessozialgerichts www.lsg.nrw.de<http://www.lsg.nrw.de>. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#3087] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlange…
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Von
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Betreff
AW: automatische Rückantwort [#3087]
Datum
19. August 2018 06:53
An
Sozialgericht Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlange Verfahrensdauer in sozialrechtlichen Klageverfahren“ vom 07.01.2013 (#3087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2020 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sozialgericht Dortmund
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeug…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
19. August 2018 06:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Sozialgericht Dortmund eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr, der ab dem 01.01.2013 in Nordrhein-Westfalen bei den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht zugelassen ist, erhalten Sie im Justizportal oder über die Internetseite des Landessozialgerichts www.lsg.nrw.de<http://www.lsg.nrw.de>. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Dortmund
Automatische Antwort: automatische Rückantwort [#3087] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
Automatische Antwort: automatische Rückantwort [#3087]
Datum
19. August 2018 06:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Anwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Das neue Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine Entschädigung bei unangemessen langen…
An Sozialgericht Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überlange Verfahrensdauer in sozialrechtlichen Klageverfahren [#3087]
Datum
9. April 2021 13:13
An
Sozialgericht Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Das neue Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine Entschädigung bei unangemessen langen Prozessen vor. Vielen der Klagen ist gemeinsam, dass durch den Klageauslöser das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten wurde. Dies gilt für Sanktionen und Aufhebungs- und Erstattungsbescheide gleicher maßen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben, dass das Existenzminimum unveräußerbar sei und zur Bedarfsdeckung zwingend zu gewähren ist. Es wird beantragt: 1. die durchschnittliche Verfahrensdauer der SGB II-Klagen zu benennen 2. darzulegen welchen Jahrgänge bisher vollständig ausgeurteilt sind 3. die Auswahlkriterien zu benennen, nach denen etliche Entscheidungen zeitlich vorgezogen werden 4. die Anzahl der mit SGB II-KLagen beschäftigten Kammern zu benennen, samt den noch offenen Klagenverfahren 5. Wie oft müssen, bzw in welchen Zeitintervallen müssen Kläger an die Entscheidung erinnern, bevor sie eine Entschädigungsklage führen können? Anfragenr: 3087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/3087/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sozialgericht Dortmund
automatische Rückantwort Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
9. April 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überlange Verfahrensdauer in sozialrechtlichen Klageverfahren“ [#3087]
Datum
28. April 2021 11:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3087/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weil die se wichtigen Informationen beim Sozialgericht vorgehalten werden müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 3087.pdf Anfragenr: 3087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/3087/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sozialgericht Dortmund
Ihre Anfrage vom 09.04.2021 Sehr Antragsteller/in bezüglich der von Ihnen gestellten Anträge zu 1) - 5) verweise …
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.04.2021
Datum
28. April 2021 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich der von Ihnen gestellten Anträge zu 1) - 5) verweise ich im Wesentlichen auf den dieser E-Mail beigefügten Pressebericht (Stichtag: 31.12.2020). zu 1) Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten finden Sie auf Seite 13 des anliegenden Berichts für sämtliche Klageverfahren sowie speziell für Grundsicherung für Arbeitsuchende (untergliedert in Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes). zu 2) Eine Statistik für die Jahrgänge, welche bereits vollständig ausgeurteilt wurden, existiert hier nicht. zu 3) Die Auswahlkriterien der Bearbeitungsreihenfolge obliegt den insoweit zuständigen Richter*innen im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit. zu 4) Zur Anzahl an Kammern, welche mit SGB II-Klagen betraut sind, wird auf Seite 5 des Presseberichts verwiesen. zu 5) Eine solche Statistik wird hier nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen