Überlassungsvertrag Dragoner Areal Berlin

Den Überlassungsvertrag Dragoner Areal zwischen BImA und BIM vom 30.11.2018

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
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Hans-Christian Höpcke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Überlas…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Hans-Christian Höpcke
Betreff
Überlassungsvertrag Dragoner Areal Berlin [#170673]
Datum
19. November 2019 19:06
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Überlassungsvertrag Dragoner Areal zwischen BImA und BIM vom 30.11.2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Christian Höpcke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Christian Höpcke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Christian Höpcke
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrter Herr Höpcke, in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.11.2019. Sie bitte…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 19.11.2019 - Überlassungsvertrag Dragoner Areal Berlin [#170673]
Datum
25. November 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Höpcke, in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.11.2019. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Übersendung einer Kopie des „Überlassungsvertrag(s) Dragoner Areal zwischen BImA und BIM vom 30.11.2018“. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass die BImA keine zuständige Stelle nach § 1 und § 2 Abs. 2 VIG ist. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Ich habe die zuständige Fachabteilung der BImA um die für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen, werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Die BImA bescheidet Anträge nach dem IFG und dem UIG auf dem Postwege. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Mücke, Thomas möchte die Nachricht "Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 19.11.2019 - Überlassungsvertrag Dra…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Rückruf: Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 19.11.2019 - Überlassungsvertrag Dragoner Areal Berlin [#170673]
Datum
25. November 2019 14:24
Status
Mücke, Thomas möchte die Nachricht "Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 19.11.2019 - Überlassungsvertrag Dragoner Areal Berlin [#170673]" zurückrufen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr geehrter Herr Höpcke, in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.11.2019. Sie bitte…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 19.11.2019 - Überlassungsvertrag Dragoner Areal Berlin [#170673]
Datum
25. November 2019 14:26
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Höpcke, in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.11.2019. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Übersendung einer Kopie des „Überlassungsvertrag(s) Dragoner Areal zwischen BImA und BIM vom 30.11.2018“. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass die BImA keine zuständige Stelle nach § 1 und § 2 Abs. 2 VIG ist. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Ich habe die zuständige Fachabteilung der BImA um die für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen, werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen