Überlassungsvertrag Mathematikon

Den Überlassungsvertrag zwischen der Klaus Tschira Stiftung und dem Land Baden-Württemberg über den Gebäudeteil A des Mathematikons (Im Neuenheimer Feld 205) zur Nutzung durch die Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Heidelberg.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    8. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    144,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Marius Andresen
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Überlassun…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Details
Von
Marius Andresen
Betreff
Überlassungsvertrag Mathematikon [#31721]
Datum
9. Juli 2018 15:04
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Überlassungsvertrag zwischen der Klaus Tschira Stiftung und dem Land Baden-Württemberg über den Gebäudeteil A des Mathematikons (Im Neuenheimer Feld 205) zur Nutzung durch die Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Heidelberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marius Andresen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marius Andresen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marius Andresen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Andresen, Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG), zu…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Betreff
WG: Überlassungsvertrag Mathematikon [#31721]
Datum
6. August 2018 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Andresen, Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG), zur Übersendung des Überlassungsvertrages zum Gebäude Mathematikon Bauteil A, ist bei uns am 09.07.2018 eingegangen. In Ihrer Anfrage haben Sie uns vorab um Mitteilung gebeten, ob und in welcher Höhe für die von Ihnen erbetene Auskunft Gebühren anfallen werden. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage fallen voraussichtlich Gebühren in Höhe 144,- Euro an. Für die Berechnung der Gebühr ist die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten bei der Festlegung von Gebühren sowie sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung; siehe Anhang) heranzuziehen. Da Ihr Antrag Geschäftsgeheimnisse der Klaus Tschira Stiftung berührt, ist eine Einwilligung und Anhörung der Klaus Tschira Stiftung als Betroffener erforderlich. Diesbezüglich ist daher eine Abstimmung zwischen dem Rechtsreferat unseres Amtes und der Klaus Tschira Stiftung notwendig. Für die Berechnung des auf Landesseite anfallenden Arbeitsaufwandes ist somit der Stundensatz des höheren Dienstes anzusetzen. Dieser ist in der VwV-Kostenfestlegung unter der Ziffer 2.1 aufgeführt und beträgt 72,- Euro je Stunde Arbeitszeit. Wir gehen von einem Arbeitsaufwand von insgesamt 2 Stunden aus, woraus sich eine Gebühr in Höhe von 144,- Euro ergibt. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob Sie den Antrag weiterverfolgen wollen. Sofern Sie die Weiterverfolgung des Antrages nicht innerhalb dieser Frist erklären, gilt Ihr Antrag als zurückgenommen. Außerdem dürfen wir Sie, falls Sie den Antrag weiterverfolgen wollen, auffordern, Ihren Antrag zu begründen. Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LIFG soll ein Antrag auf Informationszugang, der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berührt, begründet werden. Bitte teilen Sie uns hierzu mit, welchen Erkenntnisgewinn Sie mit Ihrer Anfrage erzielen möchten und ob wir im Zuge der Zustimmungseinholung Ihren Vor- und Nachnamen an die Klaus Tschira Stiftung übermitteln dürfen. Für die Anhörung nach § 8 Abs. 1 LIFG soll die Begründung auch eine Erklärung enthalten, inwieweit die Daten der antragstellenden Person an die geschützte Person weitergegeben werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen