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Überlastung der Verwaltung

die Auslastung des Bürgerservicecenters in Prozent wie folgt berechnet:
Gesamtarbeitszeit aller im Bürgerservice Tätigen geteilt durch (Summe der realen Dauer der Termine).

Ich habe vorhin versucht einen Termin zur Personalausweisabholung zu buchen, doch leider war kein Termin frei...

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überlastung der Verwaltung [#200476]
Datum
12. Oktober 2020 07:05
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Auslastung des Bürgerservicecenters in Prozent wie folgt berechnet: Gesamtarbeitszeit aller im Bürgerservice Tätigen geteilt durch (Summe der realen Dauer der Termine). Ich habe vorhin versucht einen Termin zur Personalausweisabholung zu buchen, doch leider war kein Termin frei...
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200476/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Daten können nicht mitgeteilt werden, da die reale Dauer d…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: Überlastung der Verwaltung [#200476]
Datum
15. Oktober 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Daten können nicht mitgeteilt werden, da die reale Dauer der Termine nicht protokolliert wird und die nachträgliche Erhebung einen übermäßig großen Aufwand darstellen würde. Darüber hinaus wäre die Formel nicht aussagekräftig, da sich die Arbeitszeit der Mitarbeitenden nicht ausschließlich auf die Schalterarbeit beschränkt, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil aus Postbearbeitung und sonstiger Pflege des Melde- und Passregisters besteht. Im Allgemeinen werden jeden Tag so viele Schalter wie möglich besetzt, um den Bürgerinnen und Bürgern die maximale Anzahl an Terminen anbieten zu können. Da Ihre Anfrage entstanden ist, weil Sie keinen Termin zur Abholung eines Personaldokumentes erhalten haben, will ich Ihnen diesbezüglich gern einen Hinweis geben: Die langfristigen Termine werden immer am Dienstag um eine Woche erweitert. Sofern Sie also genügend Vorlauf haben, empfiehlt es sich am Dienstagvormittag in die Onlineterminvergabe zu schauen und einen langfristigen Termin zu vereinbaren. Wenn keine langfristigen Termine mehr zur Verfügung stehen, besteht jeden Morgen die Möglichkeit kurzfristige Termine für den gleichen Tag zu erhalten. Diese zusätzlichen Termine berechnen sich nach der tatsächlichen Anzahl an Schaltern, die an dem jeweiligen Tag besetzt werden können. In der Regel werden die kurzfristen Termine zu 07:30 Uhr des jeweiligen Tages freigeschaltet und werden im Laufe des Tages noch angepasst. Dadurch stehen jeden Tag ungefähr 100 bis 150 zusätzliche Termine zur Verfügung, die kurzfristig über die Onlineterminverwaltung oder über das Servicetelefon (115 oder 0331-289 3820) gebucht werden können. Diese kurzfristige Terminvergabe ist unumgänglich, da nur dadurch die Möglichkeit besteht kurzfristig auf eventuelle Mitarbeiterausfälle oder auf die Veränderung der Pandemielage zu reagieren. Würden zu viele Termine im Voraus vergeben werden, so würde dies im Ernstfall zu einer größeren Ansammlung von Wartenden führen und es wäre unmöglich die geltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften einzuhalten. Für weitere Fragen und die kurzfriste Terminvereinbarung stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerservicecenters gern telefonisch unter der Nummer 0331-289 3820 oder 115 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Korrektur Melderegister Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Korrektur Ihres Melderegisters wird in Zusammenarbeit…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Korrektur Melderegister
Datum
17. März 2021 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Korrektur Ihres Melderegisters wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Meldestelle Ihrer benannten Wohnsitze zusammen geführt und entsprechend bearbeitet. In Absprache mit der zuständigen Gemeinde Ihres derzeitigen Hauptwohnsitzes in Lichtenau erhalten Sie das Ergebnis dieser Klärung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.