Überlastungsanzeige

1) Wie viele Überlastungsanzeigen von Schulleiterinnen und Schulleitern (getrennt nach Schulformen und den vier Standorten der Landesschulbehörde) sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat es in den Jahren 2010 bis 2016 gegeben?
2) Mit welchen Argumenten werden die Überlastungsanzeigen begründet?
3) Sind die Anzeigen von der Landesschulbehörde beantwortet worden?
4) Welche Konsequenzen zieht die Landesschulbehörde aus den Anzeigen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Überla…
An Niedersächsische Landesschulbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überlastungsanzeige [#19376]
Datum
28. November 2016 13:45
An
Niedersächsische Landesschulbehörde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Überlastungsanzeigen von Schulleiterinnen und Schulleitern (getrennt nach Schulformen und den vier Standorten der Landesschulbehörde) sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat es in den Jahren 2010 bis 2016 gegeben? 2) Mit welchen Argumenten werden die Überlastungsanzeigen begründet? 3) Sind die Anzeigen von der Landesschulbehörde beantwortet worden? 4) Welche Konsequenzen zieht die Landesschulbehörde aus den Anzeigen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsische Landesschulbehörde
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, für die die Pressestelle aber nicht zuständig ist. Für …
Von
Niedersächsische Landesschulbehörde
Betreff
AW: Überlastungsanzeige [#19376]
Datum
28. November 2016 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, für die die Pressestelle aber nicht zuständig ist. Für Bürgeranfragen haben wir Servicestellen eingerichtet: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/servicestellen Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsische Landesschulbehörde
Ihre Anfrage vom 29.11.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in von den Servicestellen der Niedersächsischen Landessch…
Von
Niedersächsische Landesschulbehörde
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.11.2016
Datum
26. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in von den Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde bin ich über Ihre Mailanfrage bzw. Ihren Antrag vom 29.11.2016 informiert worden. In der Sache teile ich Ihnen mit, dass es für die von Ihnen gewünschten Informationen keine Anspruchsgrundlage gibt. Die von Ihnen zur Begründung Ihres Auskunftsantrages zitierten Vorschriften des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation sind offensichtlich nicht einschlägig. Eine andere Anspruchsgrundlage, auf die Sie sich berufen könnten, ist nicht ersichtlich. Unabhängig davon erlaube ich mir den Hinweis, dass in der Niedersächsischen Landesschulbehörde Statistiken über die von Ihnen gewünschten Informationen nicht geführt werden. Wegen der eingetretenen Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen