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Überlastungsanzeigen

das BMFSFJ trägt die Fachaufsicht für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. In diesem Zusammenhang frage ich Sie, wieviele Überlastungsanzeigen für die Jahre 2017 und 2018 bei Ihnen vorliegen und wie Sie damit umgegangen sind bzw. Abhilfe verschaft haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
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Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlastungsanzeigen“ vom 28.10.2018 (#3426…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: Überlastungsanzeigen [#34269]
Datum
10. Februar 2019 01:58
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlastungsanzeigen“ vom 28.10.2018 (#34269) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlastungsanzeigen“ vom 28.10.2018 (#34269) wu…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: Überlastungsanzeigen [#34269]
Datum
10. September 2020 21:34
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlastungsanzeigen“ vom 28.10.2018 (#34269) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 651 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34269/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überlastungsanzeigen“ [#34269] [#34269]
Datum
16. November 2020 15:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34269/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weder eine Eingangsbestätigung, noch eine sonstige Bearbeitung erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34269.pdf Anfragenr: 34269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34269/
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: das BMFSFJ trä…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
Überlastungsanzeigen [#34269]
Datum
25. November 2020 15:53
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: das BMFSFJ trägt die Fachaufsicht für das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. In diesem Zusammenhang frage ich Sie, wieviele Überlastungsanzeigen für die Jahre 2017 und 2018 bei Ihnen vorliegen und wie Sie damit umgegangen sind bzw. Abhilfe verschaft haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überlastungsanzeigen“ [#34269] [#34269]
Datum
19. Dezember 2020 13:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34269/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium nicht antwortet und sich anscheinend weigert hierauf eine Antwort zu geben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34269.pdf Anfragenr: 34269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34269/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 25. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Überlastungsanzeigen [#34269]
Datum
21. Dezember 2020 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 25. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten. Für die Jahre 2017 und 2018 liegen dem BMFSFJ keine Überlastungsanzeigen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vor. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.