Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona

Mich interessiert, wie viele Patienten, die die letzte Station der Behandlung, die sogenannte intensive Beatmung, (in Deutschland) durchlaufen haben, eigentlich überlebt haben; und wie viele von den Überlebenden die Behandlung beschwerdefrei oder mit bleibenden Schäden beendet haben?
Ich habe gehört, dass 50 Prozent der Corona-Patienten, die in den sogenannten Intensiv-Betten versorgt werden, sterben. Achtzig Prozent von den Überlebenden tragen bleibende Schäden davon. Ist das richtig? Wie sind die tatsächlichen Zahlen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Christoph Wirtz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich intere…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Christoph Wirtz
Betreff
Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona [#188253]
Datum
5. Juni 2020 21:51
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich interessiert, wie viele Patienten, die die letzte Station der Behandlung, die sogenannte intensive Beatmung, (in Deutschland) durchlaufen haben, eigentlich überlebt haben; und wie viele von den Überlebenden die Behandlung beschwerdefrei oder mit bleibenden Schäden beendet haben? Ich habe gehört, dass 50 Prozent der Corona-Patienten, die in den sogenannten Intensiv-Betten versorgt werden, sterben. Achtzig Prozent von den Überlebenden tragen bleibende Schäden davon. Ist das richtig? Wie sind die tatsächlichen Zahlen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Wirtz Anfragenr: 188253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188253
Mit freundlichen Grüßen Christoph Wirtz
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wirtz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. J…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 386: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona [#188253]
Datum
9. Juni 2020 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wirtz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. Juni 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30386 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wirtz, Sie haben mit Nachricht vom 05. Juni 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30386) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30386)
Datum
23. Juni 2020 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wirtz, Sie haben mit Nachricht vom 05. Juni 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30386) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie, bezogen auf die "Überlebenschancen" einer Intensivbeatmung von Corona-Infizierten, um die Zusendung der folgenden Informationen: Wie viele Patienten, die die letzte Station der Behandlung, die sogenannte intensive Beatmung, (in Deutschland) durchlaufen haben, haben überlebt; und wie viele von den Überlebenden haben die Behandlung beschwerdefrei oder mit bleibenden Schäden beendet? Sie berichten, gehört zu haben, dass 50 Prozent der Corona-Patienten, die in den sogenannten Intensiv-Betten versorgt werden, sterben würden. Achtzig Prozent von den Überlebenden trügen bleibende Schäden davon. Sie erkundigen sich, ob das richtig ist und wie die tatsächlichen Zahlen seien. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Zu den im Krankenhaus behandelten Patienten mit COVID-19 kann das Statistische Bundesamt frühestens im Sommer nächsten Jahres Daten im Rahmen der Entgeltsysteme im Krankenhaus (DRG-Statistik 2020) zur Verfügung stellen. Zwar kann dann anhand des Datenmaterials eine Aussage getroffen werden, wie viele Patienten im Krankenhaus beatmet wurden; ob aber die Beatmung dann in einem Zusammenhang mit einem Sterbefall steht, kann nicht ausgewertet werden. Zu Spätfolgen der Beatmung liegen uns keine Informationen vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Christoph Wirtz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlebenschancen einer "Intensivbe…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Christoph Wirtz
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30386) [#188253]
Datum
22. Dezember 2020 22:39
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona“ vom 05.06.2020 (#188253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Wirtz Anfragenr: 188253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188253/
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz "Überlebenschancen einer "I…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30386) [#188253]
Datum
23. Dezember 2020 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz "Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona" (unser Aktenzeichen: A-IR/1010001001-IF30386) vom 05.06.2020 wurde von uns am 23.06.2020, also fristgerecht, mit anliegendem Bescheid beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Wirtz
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung&…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Christoph Wirtz
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30386) [#188253]
Datum
22. Juni 2021 12:40
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona“ vom 05.06.2020 (#188253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 351 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Wirtz Anfragenr: 188253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188253/
Christoph Wirtz
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung&…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Christoph Wirtz
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30386) [#188253]
Datum
22. Juni 2021 12:41
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona“ vom 05.06.2020 (#188253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 351 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Wirtz Anfragenr: 188253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188253/
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre Anfrage vom 05.06.2020 haben wir mit Bescheid vom 23.06.2020 beantwortet. Da sich…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30386) [#188253]
Datum
23. Juni 2021 08:27
Status
Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre Anfrage vom 05.06.2020 haben wir mit Bescheid vom 23.06.2020 beantwortet. Da sich Rückfragen dieser Art für längst erledigte Bescheide häufen, werden wir künftig nicht mehr jeden alten Bescheid heraussuchen und neu versenden. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Wirtz
Sehr << Anrede >> meine Anfrage wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass entsprechende Daten erst im S…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Christoph Wirtz
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30386) [#188253]
Datum
28. Juni 2021 13:20
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass entsprechende Daten erst im Sommer 2021 vorliegen würden. Also müssten Sie ja jetzt in der Lage sein, eine Antwort mit mehr Inhalt zu liefern Mit freundlichen Grüßen Christoph Wirtz Anfragenr: 188253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188253/
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wirtz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. J…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30485)
Datum
30. Juni 2021 10:32
Status
Sehr geehrter Herr Wirtz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Juni 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30485 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wirtz, Sie haben mit Nachricht vom 28. Juni 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30485) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Überlebenschancen einer "Intensivbeatmung" bei Corona (Az.: A-IR/1010001001-IF30485)
Datum
1. Juli 2021 11:23
Status
Sehr geehrter Herr Wirtz, Sie haben mit Nachricht vom 28. Juni 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30485) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie, bezogen auf die "Überlebenschancen" einer Intensivbeatmung von Corona-Infizierten, um die Zusendung der folgenden Informationen: Wie viele Patienten, die die letzte Station der Behandlung, die sogenannte intensive Beatmung (in Deutschland) durchlaufen haben, haben überlebt; und wie viele von den Überlebenden haben die Behandlung beschwerdefrei oder mit bleibenden Schäden beendet? Sie berichten, gehört zu haben, dass 50 Prozent der Corona-Patienten, die in den sogenannten Intensiv-Betten versorgt werden, sterben würden. Achtzig Prozent von den Überlebenden trügen bleibende Schäden davon. Sie erkundigen sich, ob das richtig ist und wie die tatsächlichen Zahlen seien. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung mit: Wir hatten Ihnen in unserem vorausgegangenen IFG-Bescheid mitgeteilt, dass entsprechende Daten "frühestens" im Sommer 2021 vorliegen würden. Die betreffenden Daten der sogenannten "Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik" (DRG-Statistik) für das Berichtsjahr 2020 liegen dem Statistischen Bundesamt leider derzeit noch nicht vor. Die DRG-Statistik 2020 wird voraussichtlich im Oktober veröffentlicht werden können. Sonderauswertungen sind dann möglich. Kommen Sie zu gegebener Zeit gerne wieder auf uns zu. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen derzeit noch nicht zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen