Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer

Anfrage an: Stadt Überlingen

Aktueller Bebauungsplan, Aktuelle Baugenehmigung, Aktuelle Nutzung des Flurstücks Nummer 3131/2, Überlingen Nußdorf, Inhaber Bommer.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    12. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    55,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktueller Bebauun…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
14. Juni 2019 19:56
An
Stadt Überlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Bebauungsplan, Aktuelle Baugenehmigung, Aktuelle Nutzung des Flurstücks Nummer 3131/2, Überlingen Nußdorf, Inhaber Bommer.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben unten genannten Antrag erhalten. Der Antrag wird zuständigkeitshalber vo…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
25. Juni 2019 09:46
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben unten genannten Antrag erhalten. Der Antrag wird zuständigkeitshalber vom Sachgebiet Baurecht der Stadtverwaltung Überlingen geprüft und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der formellen Überprüfung Ihres Antrages konnte die Antragsfähigkeit nicht siche…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
27. Juni 2019 09:21
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bei der formellen Überprüfung Ihres Antrages konnte die Antragsfähigkeit nicht sicher überprüft werden. Unter der angegebenen Postadresse gab es keine Übereinstimmung. Zur eindeutigen Abklärung Ihrer Identität bitten wir um entsprechende Erklärung. Andernfalls ist uns eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß Nach § 3 (1) hat jede natürliche Personen gru…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
1. Juli 2019 11:50
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß Nach § 3 (1) hat jede natürliche Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Landesinformationsfreiheitsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Bitte senden Sie mir die erbetenen Informationen elektronisch per Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
1. Juli 2019 11:50
Status
Warte auf Antwort

abwesend

Die Person ist zur Zeit nicht erreichbar. Die Nachricht wurde erfolgreich zugestellt.

- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Beate Hofmann (<<E-Mail-Adresse>> Tel.: 07551 99-1312). Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist zutreffend, dass gemäß § 3 Nr. 1 LIFG alle natürlichen Personen anspruchsber…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
2. Juli 2019 09:58
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in es ist zutreffend, dass gemäß § 3 Nr. 1 LIFG alle natürlichen Personen anspruchsberechtigt sind. Diese müssen aber tatsächlich existent und verwaltungsverfahrensrechtlich handlungsfähig sein, da ggfs. die Festsetzung von Gebühren in Betracht kommt. Damit wir prüfen können, ob Sie zu den Anspruchsberechtigten für eine Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz zählen (vgl. §§ 1 Abs. 2, 3 Nr. 1 LIFG), benötigen wir daher zunächst einen geeigneten Identitätsnachweis. Bitte nennen Sie uns Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie eine gültige Postadresse. Die angegebene Postadresse ist nicht vorhanden. Insofern bestehen berechtigte Zweifel an der Antragsfähigkeit. Die Akten zu Verfahren nach dem LIFG werden gesondert von der jeweiligen Sachakte geführt, sodass die Schutzgründe des LIFG gewahrt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir solange Ihre Identität nicht eindeutig geklärt ist, den Antrag nicht abschließend bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich …
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
2. Juli 2019 19:07
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Eine Ladungsfähige Adresse muss erst angegeben werden, sobald Gebühren anfallen. Ich bitte Sie diesbezüglich um Vermittlung bei dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer [#150684]
Datum
2. Juli 2019 19:08
Status
Warte auf Antwort
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Beate Hofmann (<<E-Mail-Adresse>> Tel.: 07551 99-1312). Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
3. Juli 2019 10:18
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150684 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Ladungsfähige Adresse muss erst angegeben werden, sobald Gebühren anfallen und Sie bestätigt haben, dass Sie immer noch daran interessiert sind. In meiner Anfrage bitte ich darum zunächst über Kosten informiert zu werden, bevor der Antrag weiter bearbeitet wird. Diebezüglich bitte ich um Vermittlung bei dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 150684.pdf - 2019-06-25_1-image001.jpg - 2019-06-25_1-image002.png - 2019-06-25_1-image003.png - 2019-06-27_1-image001.jpg - 2019-06-27_1-image002.png - 2019-06-27_1-image003.png - 2019-07-02_1-image001.jpg - 2019-07-02_1-image002.png - 2019-07-02_1-image003.png Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
3. Juli 2019 10:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, In…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
15. Juli 2019 11:03
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ vom 14.06.2019 (#150684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, In…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
15. Juli 2019 11:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ vom 14.06.2019 (#150684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
15. Juli 2019 11:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
15. Juli 2019 11:51
Status
Warte auf Antwort
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Beate Hofmann (<<E-Mail-Adresse>> Tel.: 07551 99-1312). Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen Ihrer o.g. Anfrage ist eine Akteneinsicht in die Bauakte erforderlich (ak…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
16. Juli 2019 10:27
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen Ihrer o.g. Anfrage ist eine Akteneinsicht in die Bauakte erforderlich (aktuelle Baugenehmigung, aktuelle Nutzung). Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Zu den Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse gehört auch die Auskunft, ob eine Person Eigentümerin oder Bewohnerin eines bebauten Grundstücks ist und wie dieses beschaffen ist. In diesen Fällen ist nach § 8 LIFG ein Beteiligungsverfahren durchzuführen und die Einwilligung der geschützten Person einzuholen. Gemäß § 7 Abs. 7 LIFG wird die Frist vorliegend auf drei Monate verlängert, da die geschützte Person am Verfahren zu beteiligen ist. Im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens wird der geschützten Person mitgeteilt, dass die antragstellende Person anonym bleiben möchte. Zudem möchten wir vorliegend auf die Gebührenpflicht aufmerksam machen. Gemäß aktueller Gebührensatzung der Stadt Überlingen ist für die Auskunft zu o.g. Anfrage eine Gebühr fällig (Verwaltungsgebührensatzung Überlingen, § 4 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Gebührenverzeichnis Nr. I Punkt 1). Die Gebührenerhebung wird sich vorliegend auf mind. 55,00 € belaufen (13,75€ x 4 ZE). Je nach Aufwand (Umfang der Aktenlage) erfolgt ggfs. eine weitere Gebührenrechnung nach Zeitaufwand. Bitte teilen Sie uns eine gültige Postadresse für die Zustellung des Gebührenbescheides mit. Alternativ besteht die Möglichkeit die Gebührenschuld per Vorkasse zu begleichen. Sodann bitten wir um entsprechende Rückmeldung, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe. Diese Mitteilung gilt als Anhörung nach § 28 LVwVfG zum Erlass eines Gebührenbescheides. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten die Gebührenschuld per Vorkasse begleichen. Mit freundlichen Grüßen A…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
17. Juli 2019 17:29
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten die Gebührenschuld per Vorkasse begleichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
17. Juli 2019 17:29
Status
Warte auf Antwort
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Beate Hofmann (<<E-Mail-Adresse>> Tel.: 07551 99-1312). Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den entsprechenden Gebührenbescheid. Mit freundlichen G…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
18. Juli 2019 09:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
480,5 KB
image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den entsprechenden Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Gebührenbescheid wurde heute überwiesen, bitte bestätigen Sie mir den Zahlungsei…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
22. Juli 2019 19:32
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Gebührenbescheid wurde heute überwiesen, bitte bestätigen Sie mir den Zahlungseingang, sobald dieser auf dem Konto gutgeschrieben wurde. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ vom 14.06.2019 (#150684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
22. Juli 2019 19:32
Status
Warte auf Antwort
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Beate Hofmann (<<E-Mail-Adresse>> Tel.: 07551 99-1312). Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in bislang konnte kein Zahlungseingang bestätigt werden. Hinsichtlich der Fristen verw…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
23. Juli 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bislang konnte kein Zahlungseingang bestätigt werden. Hinsichtlich der Fristen verweisen wir auf unsere E-Mail vom 16.07.2019. Wir behalten den Vorgang auf Wiedervorlage (Beteiligungsverfahren, Zahlungseingang). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Gebührenbescheid wurde überwiesen, bitte bestätigen Sie mir den Zahlungseingang,…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
29. Juli 2019 10:00
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Gebührenbescheid wurde überwiesen, bitte bestätigen Sie mir den Zahlungseingang, sobald dieser auf dem Konto gutgeschrieben wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
29. Juli 2019 10:00
Status
Warte auf Antwort
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Beate Hofmann (<<E-Mail-Adresse>> Tel.: 07551 99-1312). Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Gebührenbescheid wurde überwiesen, bitte bestätigen Sie mir den Zahlungseingang,…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
31. Juli 2019 19:27
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Gebührenbescheid wurde überwiesen, bitte bestätigen Sie mir den Zahlungseingang, sobald dieser auf dem Konto gutgeschrieben wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
31. Juli 2019 19:27
Status
Warte auf Antwort
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin Frau Beate Hofmann (<<E-Mail-Adresse>> Tel.: 07551 99-1312). Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Zahlungseingang wird hiermit bestätigt. In der Anlage erhalten Sie die Entschei…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
1. August 2019 09:32
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Zahlungseingang wird hiermit bestätigt. In der Anlage erhalten Sie die Entscheidung über Ihren Antrag. Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt der Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit legen wir Wiederspruch gegen die Entscheidung vom 01.08.2019 ein. Nach akt…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
7. August 2019 11:46
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit legen wir Wiederspruch gegen die Entscheidung vom 01.08.2019 ein. Nach aktueller Recherche ist Eigentümer des Flurstücks Nummer 3131/2 die Firma: Johann Bommer GmbH & Co.KG, Rengoldshauser Straße 12, 88662 Überlingen. Es handelt sich bei dem Grundstück um ein Seegrundstück, dass von der Firma Johann Bommer GmbH & Co.KG ohne Genehmigung, gewerblich genutzt wird. Eine Genehmigung der gewerblichen Nutzung wurde für das Gebiet existiert nicht. Des weiteren, wurde auf dem Grundstück, eine Holzscheune ohne Baugenehmigung, von innen komplett massiv mit Steinen, Einbaufenstern, Hauseingangstüren ausgebaut. Im Gebäude wurden Räume massiv geschaffen, wie eine Küche, Badezimmer sowie ein WC ohne Baugenehmigung. Hier muss von Seiten der Stadt überprüft werden, wo das Schmutzwasser entsorgt wird, damit dieses nicht direkt in den Bodensee geleitet wird. Es befindet sich ein Schornstein im Gebäude, hier muss die Feuerstelle überprüft werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Überlingen
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
7. August 2019 11:46
Status
Warte auf Antwort
- Dies ist eine automatisch erzeugte Antwort - Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Ich werde mich dann gerne um Ihr Anliegen kümmern. Aus Vertraulichkeitsgründen wird Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
7. August 2019 11:47
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150684 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Hiermit legen wir Wiederspruch gegen die Entscheidung vom 01.08.2019 ein. Nach aktueller Recherche ist Eigentümer des Flurstücks Nummer 3131/2 die Firma: Johann Bommer GmbH & Co.KG, Rengoldshauser Straße 12, 88662 Überlingen. Es handelt sich bei dem Grundstück um ein Seegrundstück, dass von der Firma Johann Bommer GmbH & Co.KG ohne Genehmigung, gewerblich genutzt wird. Eine Genehmigung der gewerblichen Nutzung wurde für das Gebiet existiert nicht. Des weiteren, wurde auf dem Grundstück, eine Holzscheune ohne Baugenehmigung, von innen komplett massiv mit Steinen, Einbaufenstern, Hauseingangstüren ausgebaut. Im Gebäude wurden Räume massiv geschaffen, wie eine Küche, Badezimmer sowie ein WC ohne Baugenehmigung. Hier muss von Seiten der Stadt überprüft werden, wo das Schmutzwasser entsorgt wird, damit dieses nicht direkt in den Bodensee geleitet wird. Es befindet sich ein Schornstein im Gebäude, hier muss die Feuerstelle überprüft werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 150684.pdf - 2019-06-25_1-image001.jpg - 2019-06-25_1-image002.png - 2019-06-25_1-image003.png - 2019-06-27_1-image001.jpg - 2019-06-27_1-image002.png - 2019-06-27_1-image003.png - 2019-07-02_1-image001.jpg - 2019-07-02_1-image002.png - 2019-07-02_1-image003.png - 2019-07-16_1-image001.jpg - 2019-07-16_1-image002.png - 2019-07-16_1-image003.png - 2019-07-18_1-20190718100316.pdf - 2019-07-18_1-image001.jpg - 2019-07-18_1-image002.png - 2019-07-18_1-image003.png - 2019-07-23_1-image001.jpg - 2019-07-23_1-image002.png - 2019-07-23_1-image003.png - 2019-08-01_1-20190801094506.pdf - 2019-08-01_1-image001.jpg - 2019-08-01_1-image002.png - 2019-08-01_1-image003.png Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
7. August 2019 11:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Überlingen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail erhalten. Zur formellen Rechtslage: Bitte beachten Sie, d…
Von
Stadt Überlingen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
8. August 2019 12:11
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,5 KB
image002.png
42,4 KB
image003.png
11,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail erhalten. Zur formellen Rechtslage: Bitte beachten Sie, dass entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung ein Widerspruch schriftlich, d.h. mit Unterschrift, einzureichen ist (bspw. Schreiben eingescannt als PDF mit Unterschrift/ oder als Fax). Eine einfache E-Mail ist hierfür nicht ausreichend, vgl. § 70 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). In der vorliegenden Form ist der Widerspruch aufgrund des Formmangels unzulässig. Bitte reichen Sie den Widerspruch frist- und formgerecht ein. Zur materiellen Rechtslage: Inhaltlich erfolgt keine Auseinandersetzung mit den entscheidungsrelevanten Aspekten des Bescheides. Erstmals wird ein neuer Sachverhalt vorgetragen, welcher jedoch für die Entscheidung nach dem LIFG (insb. Schutz von personenbezogenen Daten) nicht relevant ist und insofern auch in einem Widerspruchsverfahren zu keiner anderen Entscheidung führen wird. Rechtsgrundlage ist hier rein der Informationszugang nach dem LIFG und nicht die bauordnungsrechtliche Materie der LBO. Bitte berücksichtigen Sie dies bei den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Der Erlass eines Widerspruchsbescheides ist gebührenpflichtig. Den unten genannten Sachverhalt können Sie als „Antrag auf bauordnungsrechtliches Einschreiten“ bei der Baurechtsbehörde schriftlich zur Anzeige bringen. Ob und wie die Baurechtsbehörde tätig wird, wird sodann nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden. Bitte beachten Sie, dass Sie über das weitere Verfahren zu o.g. Antrag nur informiert werden können, sofern Sie eine Verletzung eigener Rechte geltend machen. Dies muss sodann in o.g. Antrag begründet werden. Eine Prüfung des Sachverhalts von Amts wegen behalten wir uns vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hat die Stadt Überlingen das recht, meine Anfragen abzulehnen? Und müssen wir diesbe…
An Stadt Überlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
8. August 2019 17:12
An
Stadt Überlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hat die Stadt Überlingen das recht, meine Anfragen abzulehnen? Und müssen wir diesbezüglich vorsorglich einen Widerspruch einlegen. Die Stadt Überlingen versucht mit allen Mitteln, unsere Anfragen zu verweigern, um die Missstände die auf dem Grundstück vorzufinden sind, nicht offenzulegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Überlingen Nußdorf, Flurstücks Nummer 3131/2, Inhaber Bommer“ [#150684] [#150684]
Datum
8. August 2019 17:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
795,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Dokumente