Übermittelte Unterlagen an die Personalvertretungen

Auf Ihren Webseiten geben Sie (immer noch) an:
"Für den Fall, dass sich ein Covid-19-Patient/eine Covid-19-Patientin in den Räumlichkeiten der TH Wildau aufgehalten hat, muss die TH Wildau in der Lage sein, auf Anfrage des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden eine Liste mit allen Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen.

Um dieser Anfrage gerecht zu werden, hat sich der Krisenstab der TH Wildau für die digitale Kontakterfassung entschieden. Dies ist ein sicherer, effizienter und papierloser Weg, der Umgangsverordnung gerecht zu werden.

Der Akademische und der Nichtakademische Personalrat haben gemäß der Mitbestimmung nach § 65 Nr. PersVG zudem ihre Zustimmung zur Nutzung der Kontaktnachverfolgungs-App schriftlich mitgeteilt."

Wie Sie laut https://fragdenstaat.de/a/214734 einräumen, existiert eine solche gesetzliche Frist von 24 Stunden nicht.
Ich bitte um jene Unterlagen, die den genannten Personalvertretungen durch die Hochschulleitung im Rahmen des genannten §65 PersVG zugestellt wurden und auf dessen Basis diese dann ihre Zustimmung erteilten. Im Moment kann ich nach §5 (3) AIG eventuell notwendige Schwärzungen nicht erkennen. Ebenso erachte ich §10 (4) PersVG als einschlägig an.

Ergebnis der Anfrage

Also hier ergibt sich eine ganze Reihe neuer Fragen.
Die Hochschule hat am 02.10. bereits auf ihrer Webseite bekannt gegeben, dass die digitale Kontaktnachverfolgung verpflichtend ab 05.10. einzusetzen ist. Erst eine Woche später sollen die Personalvertretungen einem Entwurf über eine Dienstvereinbarung dazu zustimmen? Also wenn das wirklich so war, dann werden die Personalvertretungen hier massiv unter Druck gesetzt. Von Rechtzeitigkeit im Sinne §60 PersVG kann nicht ausgegangen werden. Den Personalvertretungen bleibt bei so einer Art der "Zusammenarbeit" eigentlich nur die Zustimmung, um nicht als Bremser und Verhinderer angesehen zu werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Übermittelte Unterlagen an die Personalvertretungen [#219664]
Datum
2. Mai 2021 21:39
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihren Webseiten geben Sie (immer noch) an: "Für den Fall, dass sich ein Covid-19-Patient/eine Covid-19-Patientin in den Räumlichkeiten der TH Wildau aufgehalten hat, muss die TH Wildau in der Lage sein, auf Anfrage des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden eine Liste mit allen Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen. Um dieser Anfrage gerecht zu werden, hat sich der Krisenstab der TH Wildau für die digitale Kontakterfassung entschieden. Dies ist ein sicherer, effizienter und papierloser Weg, der Umgangsverordnung gerecht zu werden. Der Akademische und der Nichtakademische Personalrat haben gemäß der Mitbestimmung nach § 65 Nr. PersVG zudem ihre Zustimmung zur Nutzung der Kontaktnachverfolgungs-App schriftlich mitgeteilt." Wie Sie laut https://fragdenstaat.de/a/214734 einräumen, existiert eine solche gesetzliche Frist von 24 Stunden nicht. Ich bitte um jene Unterlagen, die den genannten Personalvertretungen durch die Hochschulleitung im Rahmen des genannten §65 PersVG zugestellt wurden und auf dessen Basis diese dann ihre Zustimmung erteilten. Im Moment kann ich nach §5 (3) AIG eventuell notwendige Schwärzungen nicht erkennen. Ebenso erachte ich §10 (4) PersVG als einschlägig an.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 219664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219664/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort

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Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort