Übermittelte Unterlagen an die Personalvertretungen
Auf Ihren Webseiten geben Sie (immer noch) an:
"Für den Fall, dass sich ein Covid-19-Patient/eine Covid-19-Patientin in den Räumlichkeiten der TH Wildau aufgehalten hat, muss die TH Wildau in der Lage sein, auf Anfrage des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden eine Liste mit allen Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Anfrage gerecht zu werden, hat sich der Krisenstab der TH Wildau für die digitale Kontakterfassung entschieden. Dies ist ein sicherer, effizienter und papierloser Weg, der Umgangsverordnung gerecht zu werden.
Der Akademische und der Nichtakademische Personalrat haben gemäß der Mitbestimmung nach § 65 Nr. PersVG zudem ihre Zustimmung zur Nutzung der Kontaktnachverfolgungs-App schriftlich mitgeteilt."
Wie Sie laut https://fragdenstaat.de/a/214734 einräumen, existiert eine solche gesetzliche Frist von 24 Stunden nicht.
Ich bitte um jene Unterlagen, die den genannten Personalvertretungen durch die Hochschulleitung im Rahmen des genannten §65 PersVG zugestellt wurden und auf dessen Basis diese dann ihre Zustimmung erteilten. Im Moment kann ich nach §5 (3) AIG eventuell notwendige Schwärzungen nicht erkennen. Ebenso erachte ich §10 (4) PersVG als einschlägig an.
Ergebnis der Anfrage
Also hier ergibt sich eine ganze Reihe neuer Fragen.
Die Hochschule hat am 02.10. bereits auf ihrer Webseite bekannt gegeben, dass die digitale Kontaktnachverfolgung verpflichtend ab 05.10. einzusetzen ist. Erst eine Woche später sollen die Personalvertretungen einem Entwurf über eine Dienstvereinbarung dazu zustimmen? Also wenn das wirklich so war, dann werden die Personalvertretungen hier massiv unter Druck gesetzt. Von Rechtzeitigkeit im Sinne §60 PersVG kann nicht ausgegangen werden. Den Personalvertretungen bleibt bei so einer Art der "Zusammenarbeit" eigentlich nur die Zustimmung, um nicht als Bremser und Verhinderer angesehen zu werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Mai 2021
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5. Juni 2021
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Immer wieder was neues mit dieser Hochschule.