Übermittlung der Branchenspezifischen Sicherheitsstandards B3S

1. alle gültigen sog. Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S), deren Eignung durch das BSI festgestellt wurde
2. die Ergebnisse der jeweiligen Eignungsprüfungen der gültigen B3S

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. alle gültigen so…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Übermittlung der Branchenspezifischen Sicherheitsstandards B3S [#194589]
Datum
5. August 2020 20:27
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. alle gültigen sog. Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S), deren Eignung durch das BSI festgestellt wurde 2. die Ergebnisse der jeweiligen Eignungsprüfungen der gültigen B3S
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194589/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zur Ihrer IFG-Anfrage Übermittlung der Branchenspezifischen Sicherheitsstandards B3S [#194589]
Datum
27. August 2020 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen