Übermittlung des aktuell gültigen Manteltarif- und Gehaltstarifvertrags im privaten Bankgewerbe

Den aktuell gültigen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag, vereinbart zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes.

Sofern möglich, bitte ich Sie, mir die Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuell gült…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Übermittlung des aktuell gültigen Manteltarif- und Gehaltstarifvertrags im privaten Bankgewerbe [#32912]
Datum
16. August 2018 21:08
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuell gültigen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag, vereinbart zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes. Sofern möglich, bitte ich Sie, mir die Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übermittlung des aktuell gültigen Manteltarif-…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übermittlung des aktuell gültigen Manteltarif- und Gehaltstarifvertrags im privaten Bankgewerbe [#32912]
Datum
18. September 2018 19:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übermittlung des aktuell gültigen Manteltarif- und Gehaltstarifvertrags im privaten Bankgewerbe“ vom 16.08.2018 (#32912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung w…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SAM AW: Übermittlung des aktuell gültigen Manteltarif- und Gehaltstarifvertrags im privaten Bankgewerbe [#32912]
Datum
19. September 2018 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bonn, den 20.09.2018 IIIa8-31284 Sehr geehrtAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Übermittlung des aktuell gültigen Manteltarif- und Gehaltstarifvertrags im privaten Bankgewerbe [#32912]
Datum
20. September 2018 16:37
Status
Warte auf Antwort
Bonn, den 20.09.2018 IIIa8-31284 Sehr geehrtAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf Ihre Mail vom 16.08.2018 (#32912) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ob Ihnen der gewünschte Tarifvertrag zur Verfügung gestellt werden kann, hängt unter anderem davon ab, zu welchem Zweck Sie den Tarifvertrag verwenden möchten. Gemäß §16 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes ist das Einsichts- bzw. Auskunftsrecht bei entgegenstehenden betrieblichen oder persönlichen Geheimhaltungsinteressen oder zur Vermeidung von Rückschlüssen auf wettbewerbsrelevante Sachverhalte, auszuschließen. Ich möchte Sie daher bitten, mir mitzuteilen, zu welchem Zweck Ihnen der gewünschte Tarifvertrag übersandt werden soll. Da es dem BMAS als nicht vertragsschließendem Dritten nicht möglich ist rechtssicher festzustellen, welche tarifvertraglichen Regelungen z.B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, kann eine abschließende Bewertung auch unter Hinzuziehung der tarifschließenden Parteien getroffen werden, indem beispielsweise die Tarifvertragsparteien dem BMAS eine bereinigte Fassung zur Verfügung stellen. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass jegliche vom BMAS überlassenen Tarifinformationen ausschließlich der persönlichen Information dienen. Eine Weitergabe bzw. eine Veröffentlichung ist ausgeschlossen. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen auch telefonisch unter der Rufnummer 0228 - 527 - 3075 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen