Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden bei Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) an die Bußgeldstelle übermittelt?

Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden von der Bußgeldstelle dem Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin übermittelt? Was wird bereits im ersten Anschreiben übermittelt und was erst bei entsprechendem Widerspruch?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten [#213469]
Datum
22. Februar 2021 22:19
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden bei Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) an die Bußgeldstelle übermittelt? Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden von der Bußgeldstelle dem Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin übermittelt? Was wird bereits im ersten Anschreiben übermittelt und was erst bei entsprechendem Widerspruch?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213469/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten [#213469] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
22. Februar 2021 22:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a241-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 22.02.2021; Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in in o.…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a241-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 22.02.2021; Eingangsbestätigung
Datum
23. Februar 2021 10:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
255,1 KB
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a241-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 22.02.2021 Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit send…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a241-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 22.02.2021
Datum
4. März 2021 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
597,8 KB
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: #a241-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 22.02.2021 [#213469] [geschwärzt], [geschwärzt] [gesch…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a241-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 22.02.2021 [#213469]
Datum
4. März 2021 16:16
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 213469 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]