Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten

Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden bei Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) von der Polizei an die Bußgeldstelle beim KVR übermittelt?

Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden von der Bußgeldstelle beim KVR dem Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin übermittelt? Was wird bereits im ersten Anschreiben übermittelt und was erst bei entsprechendem Widerspruch?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche personenbe…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten [#206400]
Datum
15. Dezember 2020 12:58
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden bei Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) von der Polizei an die Bußgeldstelle beim KVR übermittelt? Welche personenbezogenen Daten des Zeugen bzw. der Zeugin werden von der Bußgeldstelle beim KVR dem Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeughalterin übermittelt? Was wird bereits im ersten Anschreiben übermittelt und was erst bei entsprechendem Widerspruch?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206400/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusa…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten [#206400]
Datum
24. Januar 2021 12:14
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten“ vom 15.12.2020 (#206400) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206400/