Übernahme der Deutschen Dienststelle (WASt) durch den Bund
1.) die Arbeitsberichte der Deutschen Dienststelle (WASt) der letzten zwei Jahre (wenn mögl. als elektr. Dokument)
2.) statistische Aufstellung der Anträge die nur in Verbindung mit der Kriegsfolgengesetzgebung (vgl. Aufgabenstellung im WASt-Datenverarbeitungsgesetz) in den letzten 5 Jahren bearbeitet wurden
3.) statistische Aufstellung über die Entwicklung der Mitarbeiteranzahl in den letzten 5 Jahren und gesonderte Feststellung/Aufschlüsselung über die Anzahl des dort beschäftigten, qualifizierten und im Archivwesen ausgebildeten Personals (z.B. Dipl.Archivar, Dipl.Dokumentar, Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Historiker, o.Ä. Berufszweige)
4.) Aktueller Sachstand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin zur Übernahme der WASt in die Zuständigkeit des Bundes als Behörde oder Bundesarchiv (incl./excl. des Krankenbuchlagers Berlin) und der geplante Zeithorizont für eine Übernahme.
5.) in Verbindung mit 4.) Übersendung einschlägiger Dokumente zur geplanten Übernahme der WASt (z.B. Eckpunktepapier, Strategiepapiere, Maßnahmenpapier, Ausarbeitung des Bundesarchiv/Übernahmekonzept, o.Ä.)
6.) Aufstellung über das geschätze Personalerfordernis bei Übertragung der WASt als Archiv an den Bund für Erschließung und Erhaltung der Bestände (insb. qualifiziertes Archivpersonal) und die Bearbeitung restlicher Anträge hinsichtlich der Kriegsfolgengesetzgebung
7.) Aufstellung der geschätzen Kosten durch Übernahme der WASt komplett in Bundesverantwortung
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2013
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8. März 2013
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