Übernahme der Deutschen Dienststelle (WASt) durch den Bund

1.) die Arbeitsberichte der Deutschen Dienststelle (WASt) der letzten zwei Jahre (wenn mögl. als elektr. Dokument)

2.) statistische Aufstellung der Anträge die nur in Verbindung mit der Kriegsfolgengesetzgebung (vgl. Aufgabenstellung im WASt-Datenverarbeitungsgesetz) in den letzten 5 Jahren bearbeitet wurden

3.) statistische Aufstellung über die Entwicklung der Mitarbeiteranzahl in den letzten 5 Jahren und gesonderte Feststellung/Aufschlüsselung über die Anzahl des dort beschäftigten, qualifizierten und im Archivwesen ausgebildeten Personals (z.B. Dipl.Archivar, Dipl.Dokumentar, Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Historiker, o.Ä. Berufszweige)

4.) Aktueller Sachstand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin zur Übernahme der WASt in die Zuständigkeit des Bundes als Behörde oder Bundesarchiv (incl./excl. des Krankenbuchlagers Berlin) und der geplante Zeithorizont für eine Übernahme.

5.) in Verbindung mit 4.) Übersendung einschlägiger Dokumente zur geplanten Übernahme der WASt (z.B. Eckpunktepapier, Strategiepapiere, Maßnahmenpapier, Ausarbeitung des Bundesarchiv/Übernahmekonzept, o.Ä.)

6.) Aufstellung über das geschätze Personalerfordernis bei Übertragung der WASt als Archiv an den Bund für Erschließung und Erhaltung der Bestände (insb. qualifiziertes Archivpersonal) und die Bearbeitung restlicher Anträge hinsichtlich der Kriegsfolgengesetzgebung

7.) Aufstellung der geschätzen Kosten durch Übernahme der WASt komplett in Bundesverantwortung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2013
  • Frist
    8. März 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Arbeitsb…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Übernahme der Deutschen Dienststelle (WASt) durch den Bund
Datum
4. Februar 2013 11:49
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Arbeitsberichte der Deutschen Dienststelle (WASt) der letzten zwei Jahre (wenn mögl. als elektr. Dokument) 2.) statistische Aufstellung der Anträge die nur in Verbindung mit der Kriegsfolgengesetzgebung (vgl. Aufgabenstellung im WASt-Datenverarbeitungsgesetz) in den letzten 5 Jahren bearbeitet wurden 3.) statistische Aufstellung über die Entwicklung der Mitarbeiteranzahl in den letzten 5 Jahren und gesonderte Feststellung/Aufschlüsselung über die Anzahl des dort beschäftigten, qualifizierten und im Archivwesen ausgebildeten Personals (z.B. Dipl.Archivar, Dipl.Dokumentar, Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Historiker, o.Ä. Berufszweige) 4.) Aktueller Sachstand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin zur Übernahme der WASt in die Zuständigkeit des Bundes als Behörde oder Bundesarchiv (incl./excl. des Krankenbuchlagers Berlin) und der geplante Zeithorizont für eine Übernahme. 5.) in Verbindung mit 4.) Übersendung einschlägiger Dokumente zur geplanten Übernahme der WASt (z.B. Eckpunktepapier, Strategiepapiere, Maßnahmenpapier, Ausarbeitung des Bundesarchiv/Übernahmekonzept, o.Ä.) 6.) Aufstellung über das geschätze Personalerfordernis bei Übertragung der WASt als Archiv an den Bund für Erschließung und Erhaltung der Bestände (insb. qualifiziertes Archivpersonal) und die Bearbeitung restlicher Anträge hinsichtlich der Kriegsfolgengesetzgebung 7.) Aufstellung der geschätzen Kosten durch Übernahme der WASt komplett in Bundesverantwortung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
IFG Antrag vom 04. Februar 2013 Brief folgt als PDF
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
IFG Antrag vom 04. Februar 2013
Datum
20. Februar 2013
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
869,9 KB
Brief folgt als PDF
<< Anfragesteller:in >>
IFG Antrag v. 04.02.2013 - AZ K13-13002/2#1 Sehr geehrte Frau Hendrix, Ihr Schreiben vom 19.02.2013 zu meinem IFG…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Antrag v. 04.02.2013 - AZ K13-13002/2#1
Datum
26. Februar 2013 11:27
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hendrix, Ihr Schreiben vom 19.02.2013 zu meinem IFG-Antrag vom 04.02.2013 (Übernahme der WASt durch den Bund) habe ich erhalten und bedanke mich für die schnelle Rückmeldung Ihrerseits. Da Sie davon ausgehen, dass hinsichtlich meiner Anfrage Kosten entstehen werden, möchte ich Sie bitten, sobald der Arbeitsaufwand absehbar ist, mir eine Kostenschätzung für die IFG-Auskunft mitzuteilen. So kann ich darüber entscheiden ob ich den Antrag aufrecht erhalte oder auf Grund der Kosten zurückziehe (die max. Gebühr von 500€ ist für mich als Student nicht zu tragen) Alternativ kann der Antrag auch auf eine meiner Meinung nach gebührenfreie Auskunft verkürzt werden, wenn nur folgende Punkte beauskunftet werden: 1. die Arbeitsberichte der Deutschen Dienststelle (WASt) der letzten zwei Jahre, alternativ die letzten beiden Arbeitsberichte (wenn mögl. als elektr. Dokument) 2. Aktueller Sachstand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin zur Übernahme der WASt in die Zuständigkeit des Bundes als Behörde oder Bundesarchiv (incl./excl. des Krankenbuchlagers Berlin) und der geplante Zeithorizont für eine Übernahme. 3. in Verbindung mit 2.) Übersendung einschlägiger Dokumente zur geplanten Übernahme der WASt (z.B. Eckpunktepapier, Strategiepapiere, Maßnahmenpapier, Ausarbeitung des Bundesarchiv/Übernahmekonzept, o.Ä.) [wenn mögl. Keine Papierkopien!] Diese Unterlagen dürften meiner Meinung nach relativ einfach zu beschaffen sein und erfordern keinerlei statistischer Auswertungen oder tiefergehender Recherchen. Für eine schnellstmögliche Rückmeldung Ihrerseits bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. März 2013
Status
Anfrage erfolgreich