Überprüfung der Rad- und Sonderwege
In der VwV zur StVO wird vorgeschrieben:
"Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen."
Da ich selbst täglich mit dem Rad in der Stadt Stuttgart unterwegs bin, frage ich mich, inwieweit dies auch umgesetzt wird.
Bitte teilen Sie mir mit:
1. Wie wird sichergestellt, dass die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden und der Zustand der Sonderwege überwacht wird?
2. Was passiert, wenn es Kritik an der Zweckmäßigkeit einer Radverkehrsanlage gibt oder Verbesserungspotential am Zustand der Sonderwege gesehen wird?
3. Wie oft ist dies bereits in den letzten drei Jahren 2016, 2017 und 2018 vorgekommen?
4. Wie viele Meldungen zu baulichen Maßnahmen wurden Ihnen jeweils in den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018)
4a: Von der Polizei gemeldet?
4b: Von der Straßenverkehrsbehörde gemeldet?
5. Welche baulichen Maßnahmen wurden Ihnen bezugnehmend auf diese VwV in den letzten drei Jahren jeweils vorgeschlagen?
5a: von der Polizei?
5b: von der Straßenverkehrsbehörde?
6. Auf welche Art und Weise bekommen Sie diese Meldungen?
7. Werden diese Meldungen von Ihnen klassifiziert? Wenn ja, in welche Arten?
8. Wird diese Kommunikation protokolliert?
9. Mit welchen Rückmeldungen reagieren sie auf solche Meldungen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Januar 2019
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8. Februar 2019
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