Überprüfung der Rad- und Sonderwege

In der VwV zur StVO wird vorgeschrieben:
"Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen."

Da ich selbst täglich mit dem Rad in der Stadt Stuttgart unterwegs bin, frage ich mich, inwieweit dies auch umgesetzt wird.

Bitte teilen Sie mir mit:
1. Wie wird sichergestellt, dass die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden und der Zustand der Sonderwege überwacht wird?
2. Was passiert, wenn es Kritik an der Zweckmäßigkeit einer Radverkehrsanlage gibt oder Verbesserungspotential am Zustand der Sonderwege gesehen wird?
3. Wie oft ist dies bereits in den letzten drei Jahren 2016, 2017 und 2018 vorgekommen?
4. Wie viele Meldungen zu baulichen Maßnahmen wurden Ihnen jeweils in den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018)
4a: Von der Polizei gemeldet?
4b: Von der Straßenverkehrsbehörde gemeldet?
5. Welche baulichen Maßnahmen wurden Ihnen bezugnehmend auf diese VwV in den letzten drei Jahren jeweils vorgeschlagen?
5a: von der Polizei?
5b: von der Straßenverkehrsbehörde?
6. Auf welche Art und Weise bekommen Sie diese Meldungen?
7. Werden diese Meldungen von Ihnen klassifiziert? Wenn ja, in welche Arten?
8. Wird diese Kommunikation protokolliert?
9. Mit welchen Rückmeldungen reagieren sie auf solche Meldungen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    8. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
Christoph Hoyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der VwV zur…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
Überprüfung der Rad- und Sonderwege [#35668]
Datum
9. Januar 2019 00:23
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der VwV zur StVO wird vorgeschrieben: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen." Da ich selbst täglich mit dem Rad in der Stadt Stuttgart unterwegs bin, frage ich mich, inwieweit dies auch umgesetzt wird. Bitte teilen Sie mir mit: 1. Wie wird sichergestellt, dass die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden und der Zustand der Sonderwege überwacht wird? 2. Was passiert, wenn es Kritik an der Zweckmäßigkeit einer Radverkehrsanlage gibt oder Verbesserungspotential am Zustand der Sonderwege gesehen wird? 3. Wie oft ist dies bereits in den letzten drei Jahren 2016, 2017 und 2018 vorgekommen? 4. Wie viele Meldungen zu baulichen Maßnahmen wurden Ihnen jeweils in den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018) 4a: Von der Polizei gemeldet? 4b: Von der Straßenverkehrsbehörde gemeldet? 5. Welche baulichen Maßnahmen wurden Ihnen bezugnehmend auf diese VwV in den letzten drei Jahren jeweils vorgeschlagen? 5a: von der Polizei? 5b: von der Straßenverkehrsbehörde? 6. Auf welche Art und Weise bekommen Sie diese Meldungen? 7. Werden diese Meldungen von Ihnen klassifiziert? Wenn ja, in welche Arten? 8. Wird diese Kommunikation protokolliert? 9. Mit welchen Rückmeldungen reagieren sie auf solche Meldungen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!