Überprüfung der Teilnahmebedingung zur Verlosung von Baugrundstücken der Stadt Düsseldorf

Am 14.02.2017 wurden vom Liegenschaftsamt der Stadt Düsseldorf 31 Grundstücke unter Bedingungen und Auflagen verlost.

Zur Teilnahme berechtigt waren Personen, die über kein Wohneigentum im In-/Ausland verfügen oder dieses nachweislich veräußern.
In wie vielen Fällen wurde eventuell schon bestehendes Wohneigentum der Losgewinner überprüft? In wie vielen Fällen wurde bei Missachtung dieser Auflage das Baugrundstück an weitere Interessenten abgegeben?

Des Weiteren war das Haus vom Losgewinner selbst zu bewohnen.
In wie vielen Fällen wurde bisher geprüft ob das Haus vom eigentlichen Losgewinner bewohnt wird. Wie sind die Konsequenzen, falls diese Auflage missachtet wurde?

Wenn das Bauvorhaben durch Landesmittel gefördert wurde, wollte die Stadt den Grundstückskaufpreis um 20% reduzieren.
Auf wie viele Grundstücke wurde der Kaufpreisnachlass gewährt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung der Teilnahmebedingung zur Verlosung von Baugrundstücken der Stadt Düsseldorf [#142717]
Datum
15. Mai 2019 21:28
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.02.2017 wurden vom Liegenschaftsamt der Stadt Düsseldorf 31 Grundstücke unter Bedingungen und Auflagen verlost. Zur Teilnahme berechtigt waren Personen, die über kein Wohneigentum im In-/Ausland verfügen oder dieses nachweislich veräußern. In wie vielen Fällen wurde eventuell schon bestehendes Wohneigentum der Losgewinner überprüft? In wie vielen Fällen wurde bei Missachtung dieser Auflage das Baugrundstück an weitere Interessenten abgegeben? Des Weiteren war das Haus vom Losgewinner selbst zu bewohnen. In wie vielen Fällen wurde bisher geprüft ob das Haus vom eigentlichen Losgewinner bewohnt wird. Wie sind die Konsequenzen, falls diese Auflage missachtet wurde? Wenn das Bauvorhaben durch Landesmittel gefördert wurde, wollte die Stadt den Grundstückskaufpreis um 20% reduzieren. Auf wie viele Grundstücke wurde der Kaufpreisnachlass gewährt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Anfrage gem. IFG NRW v. 15.05.19 hinsichtlich der Verlosung von Baugrundstücken am 14.02.17 Sehr geehrteAntra…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage gem. IFG NRW v. 15.05.19 hinsichtlich der Verlosung von Baugrundstücken am 14.02.17
Datum
22. Mai 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Vorlage_Footer.jpg
63,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage vom 15.05.2019 ist hier im zuständigen Fachamt der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen und wird zur Zeit bearbeitet. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da eine Sichtung und Prüfung der entsprechenden Akten notwendig ist. Ich bitte Sie daher freundlichst um ein wenig Geduld und um Nachsicht. Nach Abschluss der Prüfung werde ich unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juni 2019 19:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gem. IFG NRW v. 15.05.19 hinsichtlich der Verlosung von Baugrundstücken am 14.02.17 [#142717] Seh…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. IFG NRW v. 15.05.19 hinsichtlich der Verlosung von Baugrundstücken am 14.02.17 [#142717]
Datum
23. Juni 2019 19:35
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Teilnahmebedingung zur Verlosung von Baugrundstücken der Stadt Düsseldorf“ vom 15.05.2019 (#142717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr …
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de
Datum
24. Juni 2019 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
E-Mail_Footer_Jugendbefragung.jpg
60,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, am 22.05.2019 teilte ich Ihnen mittels E-Mail mit, dass ihre Anfrage vom 15.05.2019 hinsichtlich einer Auskunft gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz NRW eingegangen ist und in der hiesigen Dienststelle, dem zuständigen Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, geprüft werden wird. Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass die Prüfung abgeschlossen ist.. Weiterhin möchte ich Ihnen vorab mitteilen, dass wir im Hinblick auf diese gestellte Anfrage von der Erhebung einer Gebühr absehen werden. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass wir bei zukünftigen Anfragen die Erhebung von Verwaltungsgebühren geltend machen werden. Nachfolgend teile ich Ihnen hiermit folgende Antworten zu Ihren Fragestellungen mit. 1. In wie vielen Fällen wurde eventuell schon bestehendes Wohneigentum der Losgewinner überprüft? Eine Überprüfung hat im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Stadt Düsseldorf in allen Fällen stattgefunden. 2.In wie vielen Fällen wurde bei Missachtung dieser Auflage das Baugrundstück an weitere Interessenten abgegeben? Eine Missachtung der Auflage ist nicht bekannt. 3.In wie vielen Fällen wurde bisher geprüft ob das Haus vom eigentlichen Losgewinner bewohnt wird. Wie sind die Konsequenzen, falls diese Auflage missachtet wurde? Es sind bis heute noch nicht alle Baugrundstücke bebaut. Nach Fertigstellung und Bezug der Objekte auf den jeweiligen Baugrundstücken überprüft die Stadt Düsseldorf im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten den Bezug des Objektes durch den jeweiligen Losgewinner. Bei Missachtung greifen die entsprechenden vertraglichen Regelungen. 4.Wenn das Bauvorhaben durch Landesmittel gefördert wurde, wollte die Stadt den Grundstückskaufpreis um 20% reduzieren. Auf wie viele Grundstücke wurde der Kaufpreisnachlass gewährt? Bis heute wurde eine Kaufpreisreduzierung vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717] Sehr << Anrede…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717]
Datum
3. Juni 2021 17:56
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dies ist eine Folgeanfrage zu Punkt 3 der vorherigen Anfrage: In wieviele Fällen wurde überprüft ob der Losgewinner/die Losgewinnerin das Grundstück auch tatsächlich bewohnt? Wie häufig war das Grundstück NICHT vom Losgewinner/Losgewinnerin bewohnt und welche Konsequenzen wurden im einzelnen daraus gezogen? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage.
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717] Hallo, um …
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717]
Datum
4. Juni 2021 09:50
Status
Warte auf Antwort
Hallo, um diese Mail weiterzuleiten, benötige ich die erste Mail. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717] Sehr << Anrede…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717]
Datum
6. Juni 2021 22:02
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dies ist eine Folgeanfrage zu Punkt 3 der vorherigen Anfrage: In wie viele Fällen wurde überprüft ob der Losgewinner/die Losgewinnerin das Grundstück auch tatsächlich bewohnt? Wie häufig war das Grundstück NICHT vom Losgewinner/Losgewinnerin bewohnt und welche Konsequenzen wurden im einzelnen daraus gezogen? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Anbei die Ursprüngliche Anfrage vom 15.05.2019: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14.02.2017 wurden vom Liegenschaftsamt der Stadt Düsseldorf 31 Grundstücke unter Bedingungen und Auflagen verlost. Zur Teilnahme berechtigt waren Personen, die über kein Wohneigentum im In-/Ausland verfügen oder dieses nachweislich veräußern. In wie vielen Fällen wurde eventuell schon bestehendes Wohneigentum der Losgewinner überprüft? In wie vielen Fällen wurde bei Missachtung dieser Auflage das Baugrundstück an weitere Interessenten abgegeben? Des Weiteren war das Haus vom Losgewinner selbst zu bewohnen. In wie vielen Fällen wurde bisher geprüft ob das Haus vom eigentlichen Losgewinner bewohnt wird. Wie sind die Konsequenzen, falls diese Auflage missachtet wurde? Wenn das Bauvorhaben durch Landesmittel gefördert wurde, wollte die Stadt den Grundstückskaufpreis um 20% reduzieren. Auf wie viele Grundstücke wurde der Kaufpreisnachlass gewährt? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/142717/
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717] Sehr Antragstel…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717]
Datum
5. Juli 2021 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
E-Mail_Footer_Corona_neu.jpg
36,4 KB


Sehr Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre u.a. Anfrage vom 06.06.2021 hinsichtlich einer Auskunft gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wurde mir zur Prüfung weitergeleitet. Auf Ihre ergänzenden Fragen (1. Anfrage vom 15.05.2019, unsere Beantwortung am 24.06.2019) möchte ich gern heute - nach erfolgter Prüfung - eingehen: Ihre Fragen: "In wie viele Fällen wurde überprüft ob der Losgewinner/die Losgewinnerin das Grundstück auch tatsächlich bewohnt? Wie häufig war das Grundstück NICHT vom Losgewinner/Losgewinnerin bewohnt und welche Konsequenzen wurden im einzelnen daraus gezogen?" Antwort: Zum heutigen Zeitpunkt sind noch nicht alle verlosten Baugrundstücke fertig bebaut. Bei den bereits fertigen Wohngebäuden hat die Landeshauptstadt Düsseldorf nach Fertigstellung und Bezug der Wohngebäude im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten den Bezug des Objekts durch den jeweiligen Käufer geprüft. Bei Missachtung greifen in der Regel die entsprechenden vertraglichen Regelungen. In einigen wenigen begründeten Ausnahmefällen (wie zB. Direktionsrecht des Arbeitsgebers oder wirtschaftlicher Schieflage) hat die Landeshauptstadt Düsseldorf einer nachträglichen Vermietung zugestimmt. Ausnahmsweise werden wir im Hinblick auf Ihre erneute Anfrage auch diesmal von der Erhebung einer Gebühr absehen. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass wir bei zukünftigen Anfragen die Erhebung von Verwaltungsgebühren ggf. geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717] Sehr <&l…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717]
Datum
6. Juli 2021 06:58
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Beantwortung meiner Anfrage. Bitte teilen Sie mir noch die genaue Anzahl der „begründeten Ausnahmefälle“ mit. Viele Grüße und einen schönen Tag noch. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/142717/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Düsseldorf
Antwort: AW: Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717] Se…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, #142717, fragdenstaat.de [#142717]
Datum
29. Juli 2021 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
E-Mail_Footer_Corona_neu.jpg
36,4 KB


Sehr Antragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre ergänzende Anfrage vom 06.07.2021 mit u.a. Mail habe ich hinsichtlich einer Auskunft gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz NRW erhalten. Antwort: Bei bislang zwei begründeten Ausnahmefällen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf einer nachträglichen Vermietung zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen