Überprüfung der Versorgungsauflagen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Frequenzauktion 2015 wurden den Zuteilungsinhabern Auflagen erteilt, welche unteranderem die Mindestabdeckung auf Haushalten bezogen vorschreiben. Die Frist für die Erfüllung der Auflagen ist dieses Jahr abgelaufen. In Ihrer Pressemeldung vom 10.02.2020 auf der behördeneigenen Website informieren Sie darüber, dass die BNetzA Messungen durchführen wird. Der Wortlaut ist wie folgt "Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber und wird in jedem Bundesland eigene Messungen durchführen. ". Bitte teilen Sie mir in diesem Kontext mit, welche Daten durch den Prüf- und Messdienst der BNetzA zwecks der Validierung der Angaben erfasst werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2020
  • Frist
    1. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in im Rahmen der Frequenzauktion 2015 wurden den Zuteilungsinhabe…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung der Versorgungsauflagen [#187611]
Datum
29. Mai 2020 16:38
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in im Rahmen der Frequenzauktion 2015 wurden den Zuteilungsinhabern Auflagen erteilt, welche unteranderem die Mindestabdeckung auf Haushalten bezogen vorschreiben. Die Frist für die Erfüllung der Auflagen ist dieses Jahr abgelaufen. In Ihrer Pressemeldung vom 10.02.2020 auf der behördeneigenen Website informieren Sie darüber, dass die BNetzA Messungen durchführen wird. Der Wortlaut ist wie folgt "Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber und wird in jedem Bundesland eigene Messungen durchführen. ". Bitte teilen Sie mir in diesem Kontext mit, welche Daten durch den Prüf- und Messdienst der BNetzA zwecks der Validierung der Angaben erfasst werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187611/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Versorgungsauflagen“ vom 29.05.2020 (#1…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Überprüfung der Versorgungsauflagen [#187611]
Datum
1. Juli 2020 16:01
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Versorgungsauflagen“ vom 29.05.2020 (#187611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187611/
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Versorgungsauflagen“ vom 29.05.2020 (#1…
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Von
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Betreff
AW: Überprüfung der Versorgungsauflagen [#187611]
Datum
8. Juli 2020 12:15
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Versorgungsauflagen“ vom 29.05.2020 (#187611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187611/
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Versorgungsauflagen“ vom 29.05.2020 (#1…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Überprüfung der Versorgungsauflagen [#187611]
Datum
15. Juli 2020 09:28
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung der Versorgungsauflagen“ vom 29.05.2020 (#187611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187611/
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Bitte entschuldigen Sie …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Überprüfung der Versorgungsauflagen [#187611]
Datum
15. Juli 2020 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Bitte entschuldigen Sie die verspätetet Rückmeldung. Mit Ihrer Anfrage bitten Sie um Mitteilung, welche Daten bei der Überprüfung der Versorgungsauflage durch den Prüf- und Messdienst der BNetzA zwecks der Validierung der Angaben erfasst werden. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass bei der Überprüfung der Versorgungsauflage der RSRP-Wert (Reference Signal Received Power) erfasst wird. Der RSRP ist der Durchschnitt des linearen Leistungsbetrages der Ressource Elements (RE), welche die zellspezifischen Referenzsignale innerhalb der betrachteten und definierten Messfrequenzbandbreite erzielen. Anhand dieses RSRP-Wertes können die vorgelegten Daten der Mobilfunknetzbetreiber verifiziert werden. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Geben Sie mir doch bitte noch Auskunft darüber, ob die Mobilf…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überprüfung der Versorgungsauflagen [#187611]
Datum
7. August 2020 09:32
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Geben Sie mir doch bitte noch Auskunft darüber, ob die Mobilfunkbetreiber die Auflage erfüllt haben, die Antennensektoren mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Sofern verfügbar, würde mich noch interessieren, wie hoch die durchschnittliche Übertragungsrate pro Antennensektor ist, jeweils nach Mobilfunkbetreiber. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187611/
Bundesnetzagentur
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. August 2020 09:32
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass alle drei Mobilfunknetzbet…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Überprüfung der Versorgungsauflagen [#187611]
Datum
18. August 2020 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt haben. Die Bundesetzagentur hat die Unternehmen aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für Meilensteine gesetzt, um weiteren Verzögerungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können. Der weitere Ausbau wird durch ein scharfes Monitoring seitens der Bundesnetzagentur begleitet. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten. Die Inbetriebnahme von Standorten wird auch durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht. Für den Fall, dass die Meilensteine und die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreicht werden, wird die Bundesnetzagentur Zwangsgelder androhen und festsetzen. Dadurch soll die Erfüllung der Versorgungsauflagen schnellstmöglich und mit hohem Nachdruck durchgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Geldbußen verhängen, sollten die Auflagen auch Ende dieses Jahres nicht erfüllt sein. Hinsichtlich der durchschnittlichen Übertragungsraten pro Antennensektor liegen mir leider keine Informationen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen