Überprüfung Garagenmissbrauch

Gemäß Bauordnung NRW dürfen Garagen nur für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Dennoch sind mir Fälle bekannt in denen Garagen als Lagerraum genutzt werden. Dies führt natürlich zu einem erhöhten Parkbedarf im Umfeld, wodurch Gehende und Radfahrende benachteiligt werden.

Wie oft hat die Stadt Duisburg in den letzten fünf Jahren Garagenmissbrauch kontrolliert und wie oft mit einem Bußgeld belegt?

Es wird davon ausgegangen, dass diese Information leicht verfügbar ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 5 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Überprüfung Garagenmissbrauch [#196232]
Datum
29. August 2020 09:38
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Bauordnung NRW dürfen Garagen nur für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Dennoch sind mir Fälle bekannt in denen Garagen als Lagerraum genutzt werden. Dies führt natürlich zu einem erhöhten Parkbedarf im Umfeld, wodurch Gehende und Radfahrende benachteiligt werden. Wie oft hat die Stadt Duisburg in den letzten fünf Jahren Garagenmissbrauch kontrolliert und wie oft mit einem Bußgeld belegt? Es wird davon ausgegangen, dass diese Information leicht verfügbar ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 196232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196232/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre E-Mail wurde an die Bauaufsicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Überprüfung Garagenmissbrauch [#196232]
Datum
31. August 2020 07:08
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre E-Mail wurde an die Bauaufsicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung Garagenmissbrauch“ vom 29.08…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: Überprüfung Garagenmissbrauch [#196232]
Datum
2. Oktober 2020 14:34
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung Garagenmissbrauch“ vom 29.08.2020 (#196232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-garagenmissbrauch/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 196232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196232/
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Überprüfung Garagenmissbrauch [#196232]
Datum
2. Oktober 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überprüfung Garagenmissbrauch“ [#196232] [#196232]
Datum
28. Dezember 2020 09:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196232/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Duisburg mal wieder nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 196232.pdf - 2020-08-31_1-DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg - 2020-10-02_2-DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg Anfragenr: 196232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196232/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Überprüfung Garagenmissbrauch“ [#196232] [#196232]
Datum
4. Januar 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 29.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 29.8.2020
Datum
19. Januar 2021 08:47
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 29.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-40/21 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Scharfenort hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Statistik im Zusammenhang mit der Überprüfung von Garagen über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-garagenmissbrauch/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Überprüfung- Garagenmissbrauch Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-40/21 Sehr geehrter Herr Scharfenort, eine generelle Über…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Überprüfung- Garagenmissbrauch Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-40/21
Datum
21. Januar 2021 15:43
Status
Warte auf Antwort
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34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, eine generelle Überprüfung von Garagenmissbrauch gibt es bei der Stadt Duisburg nicht. Es gibt auch keine Statistik dazu. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Scharfenort
AW: Überprüfung- Garagenmissbrauch Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-40/21 [#196232] Sehr geehrte<< Anrede >>
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Überprüfung- Garagenmissbrauch Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-40/21 [#196232]
Datum
22. Januar 2021 16:15
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Antwort, allerdings scheint meine Frage: 'Wie oft hat die Stadt Duisburg in den letzten fünf Jahren Garagenmissbrauch kontrolliert und wie oft mit einem Bußgeld belegt?' nicht verstanden worden zu sein. Ich wollte ja keine Statistik, sondern nur zwei einfache Zahlen, die aus der Bußgelddatenbank der Smartcity Duisburg sicherlich auf Knopfdruck ausgespuckt werden können. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 196232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196232/