Überprüfung von Betreibern kritischer Infrastruktur.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut diesem [0] Informationsblatt zum IT-Sicherheitsgesetz (siehe Link am Ende) müssen Betreiber kritischer Infrastruktur spätestens alle zwei Jahre eine Prüfung durch das BSI durchführen lassen.

bitte senden Sie mir deswegen Folgendes zu:
- Liste von in den letzen zwei Jahren durchgeführten Überprüfungen
Diese Liste sollte mindestens beinhalten:
- Betreiber, der untersucht wurde
- Datum der Untersuchung
- Befunde der Untersuchung
- Falls vorhanden: Empfehlungen des BSI für den Betreiber um eventuell gefunden Mängel zu beseitigen

Falls in den letzen zwei Jahren keine einzige Untersuchung stattgefunden hat, bitte ich Sie den Betrachtungszeitraum auf 3 Jahre zu erweitern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

[0] https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/IT-Sicherheitsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Mit freundlichen Grüßen (und ein frohes neues Jahr),

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut diesem [0] Informationsblatt zum IT-Sicherheitsges…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung von Betreibern kritischer Infrastruktur. [#173038]
Datum
1. Januar 2020 14:14
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut diesem [0] Informationsblatt zum IT-Sicherheitsgesetz (siehe Link am Ende) müssen Betreiber kritischer Infrastruktur spätestens alle zwei Jahre eine Prüfung durch das BSI durchführen lassen. bitte senden Sie mir deswegen Folgendes zu: - Liste von in den letzen zwei Jahren durchgeführten Überprüfungen Diese Liste sollte mindestens beinhalten: - Betreiber, der untersucht wurde - Datum der Untersuchung - Befunde der Untersuchung - Falls vorhanden: Empfehlungen des BSI für den Betreiber um eventuell gefunden Mängel zu beseitigen Falls in den letzen zwei Jahren keine einzige Untersuchung stattgefunden hat, bitte ich Sie den Betrachtungszeitraum auf 3 Jahre zu erweitern. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! [0] https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/IT-Sicherheitsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Mit freundlichen Grüßen (und ein frohes neues Jahr), Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173038

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid Überprüfung von Betreibern kritischer Infrastruktur. [#173038]
Datum
29. Januar 2020 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen