Überprüfung von EVUs - Ersatzverkehre
Die Beförderungsleistungen im Schienenpersonennahverkehr werden von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Gewinn einer Ausschreibung erbracht. Teil dieser Ausschreibungen sind auch Maluszahlungen bei Nicht- oder Schlechterbringung, insbesondere bei Ausfällen.
Welche Art von Maluszahlungen sind bei welcher Art von Ausfällen vorgesehen?
Kurzfristig eingetretene Leistungsstörungen z.B. durch plötzlich auftretende Defekte können durch Notverkehr, weit vorher bekannte Störungen durch Schienenersatzverkehr kompensiert werden.
Da beide Ersatzleistungen mit erheblich unterschiedlichen Pflichten und damit Kosten für die EVUs verbunden sind, besteht die Möglichkeit, dass langfristig bekannte Probleme als "kurzfristig eingetreten" deklariert werden.
Welche Maßnahmen zur Prüfung der wahren Begebenheiten werden durchgeführt?
Welche Maßnahmen sind zum Schutz von Whistleblowern getroffen worden?
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Oktober 2019
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13. November 2019
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