Überprüfung von EVUs - Ersatzverkehre

Anfrage an: NAH.SH

Die Beförderungsleistungen im Schienenpersonennahverkehr werden von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Gewinn einer Ausschreibung erbracht. Teil dieser Ausschreibungen sind auch Maluszahlungen bei Nicht- oder Schlechterbringung, insbesondere bei Ausfällen.

Welche Art von Maluszahlungen sind bei welcher Art von Ausfällen vorgesehen?

Kurzfristig eingetretene Leistungsstörungen z.B. durch plötzlich auftretende Defekte können durch Notverkehr, weit vorher bekannte Störungen durch Schienenersatzverkehr kompensiert werden.

Da beide Ersatzleistungen mit erheblich unterschiedlichen Pflichten und damit Kosten für die EVUs verbunden sind, besteht die Möglichkeit, dass langfristig bekannte Probleme als "kurzfristig eingetreten" deklariert werden.

Welche Maßnahmen zur Prüfung der wahren Begebenheiten werden durchgeführt?

Welche Maßnahmen sind zum Schutz von Whistleblowern getroffen worden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • 0 Follower:innen
Frank-Michael Klingenburg
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die B…
An NAH.SH Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
Überprüfung von EVUs - Ersatzverkehre [#168582]
Datum
14. Oktober 2019 20:32
An
NAH.SH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beförderungsleistungen im Schienenpersonennahverkehr werden von Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Gewinn einer Ausschreibung erbracht. Teil dieser Ausschreibungen sind auch Maluszahlungen bei Nicht- oder Schlechterbringung, insbesondere bei Ausfällen. Welche Art von Maluszahlungen sind bei welcher Art von Ausfällen vorgesehen? Kurzfristig eingetretene Leistungsstörungen z.B. durch plötzlich auftretende Defekte können durch Notverkehr, weit vorher bekannte Störungen durch Schienenersatzverkehr kompensiert werden. Da beide Ersatzleistungen mit erheblich unterschiedlichen Pflichten und damit Kosten für die EVUs verbunden sind, besteht die Möglichkeit, dass langfristig bekannte Probleme als "kurzfristig eingetreten" deklariert werden. Welche Maßnahmen zur Prüfung der wahren Begebenheiten werden durchgeführt? Welche Maßnahmen sind zum Schutz von Whistleblowern getroffen worden?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank-Michael Klingenburg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg
NAH.SH | Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Klingenburg, Sie haben den untenstehenden Antrag auf Übermittlung von In…
Von
NAH.SH
Betreff
NAH.SH | Ihre Anfrage
Datum
15. Oktober 2019 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, Sie haben den untenstehenden Antrag auf Übermittlung von Informationen gestellt und sich dabei auf § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG) und § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, berufen. Die NAH.SH GmbH ist gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 2 IZG als juristische Person des Privatrechts nur in dem Bereich, in dem ihr Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen wurden (d. h. in dem Bereich, in dem sie beliehen wurde), informationspflichtige Stelle nach dem IZG und dem VIG. Die NAH.SH GmbH wurde nur in einem abgegrenzten und geringen Bereich ihrer Tätigkeiten beliehen. Dabei handelt es sich um die Abwicklung der Landesförderung für ÖPNV-Investitionsmaßnahmen und die ÖPNV-Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln, GFVG-Mitteln und Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz zur Förderung von Infrastruktur des ÖPNV. Der NAH.SH GmbH wurde die Befugnis übertragen, Zuwendungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der vorgenannten Aufgaben und nach Maßgabe besonderer Bestimmungen im Rahmen der ihr zugewiesenen Mittel durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag im eigenen Namen zu bewilligen und zu vollziehen. Abgesehen von diesen Tätigkeiten handelt die NAH.SH GmbH nicht in den Formen des öffentlichen Rechts, d. h. durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag. Ihre Fragen beziehen sich nicht auf die o. g. Tätigkeiten, in denen die NAH.SH GmbH in den Formen des öffentlichen Rechts handelt, sondern auf die Vergabe und die Abwicklung von Verkehrsverträgen sowie Befragungen zur Fahrgastzufriedenheit. Im Bereich dieser Aufgaben handelt die NAH.SH GmbH nicht in den Formen des öffentlichen Rechts und ist diesbezüglich nicht auskunftspflichtig. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
AW: NAH.SH | Ihre Anfrage [#168582] Sehr geehrte<< Anrede >> welche Stellen wären für die Beantwortun…
An NAH.SH Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: NAH.SH | Ihre Anfrage [#168582]
Datum
24. Oktober 2019 08:20
An
NAH.SH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> welche Stellen wären für die Beantwortung meiner Fragen zuständig? ... Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 168582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168582

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Frank-Michael Klingenburg
AW: NAH.SH | Ihre Anfrage [#168582] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Über…
An NAH.SH Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: NAH.SH | Ihre Anfrage [#168582]
Datum
14. November 2019 07:48
An
NAH.SH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfung von EVUs - Ersatzverkehre“ vom 14.10.2019 (#168582) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 168582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168582 Postanschrift Frank-Michael Klingenburg << Adresse entfernt >>