Überprüfungen der "Zugangsbeschränkungen 3G"

Eine (gegebenenfalls anonymisierte) Aufstellung der von der Stadt durchgeführten Überprüfungen zu Zugangskontrollen an Orten, Veranstaltungen, Angeboten pp. des § 4 Abs. 2 bis 4 CoronaSchVO in der Fassung vom 17. August 2021 ("Zugangsbeschränkung 3G"), sowie das Ergebnis der Überprüfungen.
Die Aufstellung mag beinhalten
- die Art des überprüften Betriebes (Gastro, Kino, Bordell usw.),
- ob überhaupt durch den Betrieb Kontrollen durchgeführt wurden,
- ob Kontrollen durchgeführt wurden, diese jedoch nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 5 (etwa "Ausweispflicht") genügten,
- ob bei den Kontrollen ein System zur Überprüfung von Immunisierungs- oder Testnachweisen eingesetzt wurde (CovPass Check),
- ob Owi- oder Strafverfahren eingeleitet worden sind.

Ich bedanke mich bereits jetzt für die entstehenden Mühen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfungen der "Zugangsbeschränkungen 3G" [#231708]
Datum
25. Oktober 2021 16:36
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine (gegebenenfalls anonymisierte) Aufstellung der von der Stadt durchgeführten Überprüfungen zu Zugangskontrollen an Orten, Veranstaltungen, Angeboten pp. des § 4 Abs. 2 bis 4 CoronaSchVO in der Fassung vom 17. August 2021 ("Zugangsbeschränkung 3G"), sowie das Ergebnis der Überprüfungen. Die Aufstellung mag beinhalten - die Art des überprüften Betriebes (Gastro, Kino, Bordell usw.), - ob überhaupt durch den Betrieb Kontrollen durchgeführt wurden, - ob Kontrollen durchgeführt wurden, diese jedoch nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 5 (etwa "Ausweispflicht") genügten, - ob bei den Kontrollen ein System zur Überprüfung von Immunisierungs- oder Testnachweisen eingesetzt wurde (CovPass Check), - ob Owi- oder Strafverfahren eingeleitet worden sind. Ich bedanke mich bereits jetzt für die entstehenden Mühen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231708/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in hiermit bestästige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Überprüfungen der "Zugangsbeschränkungen 3G" [#231708]
Datum
29. Oktober 2021 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestästige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und Verbraucher- Informationsgesetz (VIG) über die Überprüfungen zu den Zugangskontrollen an Orten, bei Veranstaltungen und Angeboten gemäß § 4 Abs. 2 bis 4 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der Fassung vom 17.08.2021. Da die Beantwortung aufgrund Ihrer gewünschten differenzierten Aufstellung Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich Sie um etwas Geduld. Wir werden Ihre Anfrage jedoch innerhalb der Monatsfrist bis zum 25.11.2021 beantworten. Freundliche Grüße
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, beantworte ich Ihnen gerne Ihrer Anfrage nach dem I…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Überprüfungen der "Zugangsbeschränkungen 3G" [#231708]
Datum
19. November 2021 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,0 KB


Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, beantworte ich Ihnen gerne Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Aufgrund der stetigen Aktualisierungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist eine differenzierte Aufstellung leider nicht möglich, jedoch stelle ich Ihnen gerne die erhobenen Informationen zur Verfügung. Eine weiterführende Erhebung ist aus Kapazitätsgründen nicht umsetzbar und in den von Ihnen angeführten Gesetzesgrundlagen auch nicht begründet. Folgende Zahlen kann ich Ihnen mitteilen (Stand: 16.11.2021): Art der Kontrolle Anzahl Kontrollen in 2021 festgestellte Verstöße Gastronomie (Hygienemaßnahmen, zeitweise Schließung etc.) 2882 743 Gastronomie (nur 3G) 306 119 Veranstaltungen (Verbot, Hygienekonzept, 3G, etc.) 72 30 Clubs/Diskos (nur 3G) 4 6 Prostitution (Verbot, 3G) k.A. 265 Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeitenverfahren, da der Ordnungsdienst der Stadt Köln nicht für Strafverfahren zuständig ist. Diese liegen im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Abschließend lässt sich sagen, dass die Betriebe die „3-G“- Regelung durchaus kontrollieren, jedoch ist die Genauigkeit der Kontrollen je nach Betrieb bzw. Gastronomie unterschiedlich. Eine differenzierte Erhebung der Systeme zur Überprüfung von Immunisierungs- oder Testnachweisen (CovPass Check) findet bei den Kontrollen nicht statt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und Ihnen das ordnungsbehördliche Handeln nun transparenter und verständlicher ist. Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die von Ihnen bereit gestellten Informationen. Ich habe Verständni…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: Überprüfungen der "Zugangsbeschränkungen 3G" [#231708]
Datum
19. November 2021 14:17
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die von Ihnen bereit gestellten Informationen. Ich habe Verständnis dafür, dass sie nicht so detailgenau zur Verfügung stehen. Liebe Antragsteller/in Mit freundlichen Antragsteller/inn Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231708/