Überprüfung/Gutachten der Bundesnetzagentur über die DNS-Sperre "Canna.to" bzw. "Canna Power" der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die von der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Netzneutralität erstellte Überprüfung oder das Gutachten der Sperrung der Domain canna.to ("Canna Power") durch die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die von der Bundesnetzagen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung/Gutachten der Bundesnetzagentur über die DNS-Sperre "Canna.to" bzw. "Canna Power" der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) [#218365]
Datum
14. April 2021 18:48
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Netzneutralität erstellte Überprüfung oder das Gutachten der Sperrung der Domain canna.to ("Canna Power") durch die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218365/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundliche…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Überprüfung/Gutachten der Bundesnetzagentur über die DNS-Sperre "Canna.to" bzw. "Canna Power" der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) [#218365]
Datum
15. April 2021 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
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Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Überprüfung/Gutachten der Bundesnetzagentur über die DNS-Sperre "Canna.to" bzw. "Canna Power" der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) [#218365]
Datum
7. Mai 2021 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt sende ich Ihnen Ihren IFG-Bescheid. Mit freundlichen Grüßen