Überschallknall am 15.02.21 über dem Großraum Neunkirchen/Saar

Aus Neun­kir­chen/Saar wurde am 15.02.21 gegen 20:18 MEZ ein Über­schall­knall ge­mel­det.
In die­ser Zeit waren laut Auswertung von Transponder-Daten mehrere F16 des Belgischen Luchtcomponent Kleine-Brogel in der Luft.

Siehe dazu auch:
http://fluglaerm-kl.de/aktuelles_einzeln.php?artikel=202102152107

Das "Mi­li­tä­ri­sches Luft­fahrt­hand­buch Deutschland - ENR 1.1 - 1 - 31 JAN 2019 - ENR 1. Allgemeine Bestimmungen und Verfahren - ENR 1.1 Allgemeine Bestimmungen"
schreibt dazu:
"3.15 Überschallflüge
3.15.1 Flüge bei denen die Schallgeschwindigkeit erreicht oder überschritten wird, sind grundsätzlich nur von MON bis FRI, ausgenommen HOL, in der Zeit von 0700++ [UTC] bis 1900++ [UTC] zulässig.
ENR 1.1 Abs. 2.2 ist zu beachten.
Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind diese Flüge zwischen 1130++ [UTC] und 1300++ [UTC] untersagt."

Damit wäre nach meinem Verständnis ein Überschallflug zu Übungszwecken am 15.02.21 um 20:18 MEZ = 19:18 UTC untersagt.

Meine Fragen:

1) War der Verursacher des Überschallknalls am 15.02.21 um 20:18 MEZ über dem östlichen Saarland ein Übungsflug oder ein Einsatzflug ?

2) Sofern Übungsflug:
Was waren hier die Gründe für die Missachtung des Mi­li­tä­ri­schen Luft­fahrt­hand­buch ?
Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug.

3) Sofern Einsatzflug:
Was waren hierfür die Gründe, z.B. Einsatz der Alarmrotte (QRA = Quick Reaction Alert) ?
Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus Neun­kir­chen/Saar wur…
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überschallknall am 15.02.21 über dem Großraum Neunkirchen/Saar [#212899]
Datum
16. Februar 2021 22:06
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus Neun­kir­chen/Saar wurde am 15.02.21 gegen 20:18 MEZ ein Über­schall­knall ge­mel­det. In die­ser Zeit waren laut Auswertung von Transponder-Daten mehrere F16 des Belgischen Luchtcomponent Kleine-Brogel in der Luft. Siehe dazu auch: http://fluglaerm-kl.de/aktuelles_einzeln.php?artikel=202102152107 Das "Mi­li­tä­ri­sches Luft­fahrt­hand­buch Deutschland - ENR 1.1 - 1 - 31 JAN 2019 - ENR 1. Allgemeine Bestimmungen und Verfahren - ENR 1.1 Allgemeine Bestimmungen" schreibt dazu: "3.15 Überschallflüge 3.15.1 Flüge bei denen die Schallgeschwindigkeit erreicht oder überschritten wird, sind grundsätzlich nur von MON bis FRI, ausgenommen HOL, in der Zeit von 0700++ [UTC] bis 1900++ [UTC] zulässig. ENR 1.1 Abs. 2.2 ist zu beachten. Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind diese Flüge zwischen 1130++ [UTC] und 1300++ [UTC] untersagt." Damit wäre nach meinem Verständnis ein Überschallflug zu Übungszwecken am 15.02.21 um 20:18 MEZ = 19:18 UTC untersagt. Meine Fragen: 1) War der Verursacher des Überschallknalls am 15.02.21 um 20:18 MEZ über dem östlichen Saarland ein Übungsflug oder ein Einsatzflug ? 2) Sofern Übungsflug: Was waren hier die Gründe für die Missachtung des Mi­li­tä­ri­schen Luft­fahrt­hand­buch ? Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug. 3) Sofern Einsatzflug: Was waren hierfür die Gründe, z.B. Einsatz der Alarmrotte (QRA = Quick Reaction Alert) ? Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212899/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 16. Februar 2021 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
BA-2021-009/691_Überschallknall am 15.02.21 über dem Großraum Neunkirchen/Saar [#212899]
Datum
3. März 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 16. Februar 2021 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in die Auswertung der Flugdaten hat ergeben, dass zu der von Ihnen angefragten Zeit keines de…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
BA-2021-009/691_Überschallknall am 15.02.21 über dem Großraum Neunkirchen/Saar [#212899]
Datum
12. März 2021 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Auswertung der Flugdaten hat ergeben, dass zu der von Ihnen angefragten Zeit keines der im Luftraum befindlichen Luftfahrzeuge Überschallgeschwindigkeit erreichte. Mit freundlichen Grüßen

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Von
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Betreff
AW: BA-2021-009/691_Überschallknall am 15.02.21 über dem Großraum Neunkirchen/Saar [#212899]
Datum
13. März 2021 22:07
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212899/