Überschallknall am 15.02.21 über dem Großraum Neunkirchen/Saar
- Anfrage an:
- Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Warte auf Antwort
- Frist:
- 19. März 2021 - in 1 Woche, 4 Tage Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Aus Neunkirchen/Saar wurde am 15.02.21 gegen 20:18 MEZ ein Überschallknall gemeldet.
In dieser Zeit waren laut Auswertung von Transponder-Daten mehrere F16 des Belgischen Luchtcomponent Kleine-Brogel in der Luft.Siehe dazu auch:
http://fluglaerm-kl.de/aktuelles_einzel…Das "Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland - ENR 1.1 - 1 - 31 JAN 2019 - ENR 1. Allgemeine Bestimmungen und Verfahren - ENR 1.1 Allgemeine Bestimmungen"
schreibt dazu:
"3.15 Überschallflüge
3.15.1 Flüge bei denen die Schallgeschwindigkeit erreicht oder überschritten wird, sind grundsätzlich nur von MON bis FRI, ausgenommen HOL, in der Zeit von 0700++ [UTC] bis 1900++ [UTC] zulässig.
ENR 1.1 Abs. 2.2 ist zu beachten.
Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind diese Flüge zwischen 1130++ [UTC] und 1300++ [UTC] untersagt."Damit wäre nach meinem Verständnis ein Überschallflug zu Übungszwecken am 15.02.21 um 20:18 MEZ = 19:18 UTC untersagt.
Meine Fragen:
1) War der Verursacher des Überschallknalls am 15.02.21 um 20:18 MEZ über dem östlichen Saarland ein Übungsflug oder ein Einsatzflug ?
2) Sofern Übungsflug:
Was waren hier die Gründe für die Missachtung des Militärischen Luftfahrthandbuch ?
Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug.3) Sofern Einsatzflug:
Was waren hierfür die Gründe, z.B. Einsatz der Alarmrotte (QRA = Quick Reaction Alert) ?
Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug.Vielen Dank.