Überschallknall vom 23.06.2021 um ca. 10:50 Uhr über 89129 Langenau

Informationen über den zweifachen Überschallknall vom 23.06.2021 um ca. 10:50 Uhr über 89129 Langenau im Ortsteil Albeck

Ergebnis der Anfrage

Militärischer Übungsflug mit Überschallgeschwindigkeit im Rahmen der Vorgaben
inkl. Erklärung mit Erläuterungen zur Notwendigkeit von Übungs-/Überschallflügen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über den zwe…
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überschallknall vom 23.06.2021 um ca. 10:50 Uhr über 89129 Langenau [#223908]
Datum
23. Juni 2021 14:08
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den zweifachen Überschallknall vom 23.06.2021 um ca. 10:50 Uhr über 89129 Langenau im Ortsteil Albeck
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223908/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Ihr Schreiben vom 23.06.2021 Sehr Antragsteller/in Im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
Ihr Schreiben vom 23.06.2021
Datum
24. Juni 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
110,2 KB
Sehr Antragsteller/in Im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, unser Antwortschreiben auf Ihr Schreiben vom 23.06.2021. Sollten Sie Probleme mit dem Öffnen des PDF-Formates haben, bitte ich Sie um eine kurze Nachricht, dann senden wir Ihnen eine Kopie auf dem Postweg oder per Fax zu. Die in dieser Mail möglicherweise angezeigten jpg-Dateien sind Symbole des von der Bundeswehr verwendeten E-Mail-Programms und nicht Bestandteil unseres Antwortschreibens. Dieses Antwortschreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen