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Überschreitungen des Stickoxidgrenzwerts und davon in Potsdam Betroffene

Sämtliche seit 2015 gemessenen Überschreitungen des Stickoxidgrenzwerts (NOx-Grenzwert) an sich im Stadtgebiet befindlichen Messstationen bitte tabellarisch (etwa als .csv oder als Excel Tabelle) in folgender Art und Weise:
Sämtliche Tage seit 2015 an denen es NOx-Grenzwertüberschreitungen gab sowie für alle solchen Tage die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen an diesem Tag sowie für jede Grenzwertüberschreitung mit Angabe der jeweiligen Messstation die Uhrzeit und den gemessenen NOx-Wert, wie folgend beispielhaft gezeigt:
[Tabelle mit den Grenzwertüberschreitungen]
01.01.2019 | Großbeerenstraße | 40
01.01.2019 | Zeppelinstraße | 5

[Tabelle mit den Einzeldaten]
01.01.2019 | Zeppelinstraße | 7:00;8:00;9:00 | 53,3;55,1;57,7
01.01.2019 | Zeppelinstraße | 10:00 | 57,7
Hierbei bezieht sich die erste der durch Semikolon getrennten Uhrzeiten auf die erste der durch Semikolon getrennten Messwerte. Alternativ können Sie mir auch eine Exceldokument pro Jahr oder Quartal mit einer Untertabelle (oder einer .xls(x) bzw. .csv Datei) pro Tag mit Grenzwertüberschreitung zur Verfügung stellen und die Messstation, Uhrzeiten und Messwerte direkt tabellarisch darstellen; etwa wie folgt:
[01.01.2019.xlsx]
7:00 | Zeppelinstraße | 53,3
8:00 | Zeppelinstraße | 55,1
9:00 | Zeppelinstraße | 75,7
10:00 | Großbeerenstraße | 75,7

Einheiten wie "Uhr", oder µg können gerne weggelassen werden.

Ich bitte Sie außerdem um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie viele Personen sind in Potsdam pro Stadtteil Stickoxidbelastungen ausgesetzt, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen?

2) Wie hoch ist der Anteil an Personen pro Stadtteil, die Stickoxidbelastungen ausgesetzt sind, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen, an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Stadtteils?

3) Wieviele Kinder und Jugendliche (bitte definieren Sie dies im Rahmen Ihrer statistischen Möglichkeiten, z.B. unter 18 Jahre) in Potsdam sind Stickoxidbelastungen ausgesetzt, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen?

4) Wieviele ältere Menschen (bitte definieren Sie dies im Rahmen Ihrer statistischen Möglichkeiten, z.B. über 70) in Potsdam sind Stickoxidbelastungen ausgesetzt sind, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Anrede >> b…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überschreitungen des Stickoxidgrenzwerts und davon in Potsdam Betroffene [#166645]
Datum
15. September 2019 19:11
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche seit 2015 gemessenen Überschreitungen des Stickoxidgrenzwerts (NOx-Grenzwert) an sich im Stadtgebiet befindlichen Messstationen bitte tabellarisch (etwa als .csv oder als Excel Tabelle) in folgender Art und Weise: Sämtliche Tage seit 2015 an denen es NOx-Grenzwertüberschreitungen gab sowie für alle solchen Tage die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen an diesem Tag sowie für jede Grenzwertüberschreitung mit Angabe der jeweiligen Messstation die Uhrzeit und den gemessenen NOx-Wert, wie folgend beispielhaft gezeigt: [Tabelle mit den Grenzwertüberschreitungen] 01.01.2019 | Großbeerenstraße | 40 01.01.2019 | Zeppelinstraße | 5 [Tabelle mit den Einzeldaten] 01.01.2019 | Zeppelinstraße | 7:00;8:00;9:00 | 53,3;55,1;57,7 01.01.2019 | Zeppelinstraße | 10:00 | 57,7 Hierbei bezieht sich die erste der durch Semikolon getrennten Uhrzeiten auf die erste der durch Semikolon getrennten Messwerte. Alternativ können Sie mir auch eine Exceldokument pro Jahr oder Quartal mit einer Untertabelle (oder einer .xls(x) bzw. .csv Datei) pro Tag mit Grenzwertüberschreitung zur Verfügung stellen und die Messstation, Uhrzeiten und Messwerte direkt tabellarisch darstellen; etwa wie folgt: [01.01.2019.xlsx] 7:00 | Zeppelinstraße | 53,3 8:00 | Zeppelinstraße | 55,1 9:00 | Zeppelinstraße | 75,7 10:00 | Großbeerenstraße | 75,7 Einheiten wie "Uhr", oder µg können gerne weggelassen werden. Ich bitte Sie außerdem um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Wie viele Personen sind in Potsdam pro Stadtteil Stickoxidbelastungen ausgesetzt, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen? 2) Wie hoch ist der Anteil an Personen pro Stadtteil, die Stickoxidbelastungen ausgesetzt sind, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen, an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Stadtteils? 3) Wieviele Kinder und Jugendliche (bitte definieren Sie dies im Rahmen Ihrer statistischen Möglichkeiten, z.B. unter 18 Jahre) in Potsdam sind Stickoxidbelastungen ausgesetzt, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen? 4) Wieviele ältere Menschen (bitte definieren Sie dies im Rahmen Ihrer statistischen Möglichkeiten, z.B. über 70) in Potsdam sind Stickoxidbelastungen ausgesetzt sind, die oberhalb des EU-Grenzwertes liegen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Stahnsdorfer Str. 152c 14482 Potsdam
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr Antragsteller/in gemäß Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ist im Land Brandenburg für das Betreiben d…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
WG: Überschreitungen des Stickoxidgrenzwerts und davon in Potsdam Betroffene [#166645]
Datum
26. September 2019 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gemäß Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ist im Land Brandenburg für das Betreiben der Messstationen für Luftschadstoffe und die Feststellung von Grenzwertüberschreitungen das Landesamt für Umwelt zuständig. Weiterhin begleitet das Landesamt für Umwelt das Ministerium für Umwelt fachlich bei der Erarbeitung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Potsdam. Daher leite ich Ihre Mail zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Fragen an das Landesamt für Umwelt, Referat T 14 weiter. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
AW: Bitte Mail weiterleiten an T 14 Sehr Antragsteller/in ihrer Anfrage nach Überschreitung der Grenzwerte für S…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
AW: Bitte Mail weiterleiten an T 14
Datum
30. September 2019 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in ihrer Anfrage nach Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxide kommen wir gern wie folgt nach: Die derzeit gültigen Grenzwerte (nach 39.BImSchV,EU-Richtlinie) betragen für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit: · 40 µg/m³ bezogen auf den Jahresmittelwert, · 200 µg/m³ bezogen auf den Stundenmittelwert bei 18 erlaubten Überschreitungen im Jahr sowie für Stickstoffoxide zum Schutz der Vegetation 30 µg/m³ . (Dieser Grenzwert bezieht sich auf ländliche (Wald-/Öko-)Gebiete und ebenfalls den Jahresmittelwert). Da Sie sich in Ihrer Anfrage auf das Stadtgebiet Potsdam bezieht, nehmen wir an, dass sie sich insbesondere für die Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte interessieren. Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde in den Jahren 2015 an den Mess-Stationen Potsdam-Zeppelinstr. und Potsdam, Großbeerenstr. und 2016 an der Station Potsdam, Zeppelinstr. überschritten. (s. beigefügte Tabelle) In den Folgejahren wurde der Jahresgrenzwert an allen Potsdamer Stationen eingehalten. Der Grenzwert für den Stickstoffdioxid-Stundenmittelwert wurde immer eingehalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen spezielle Einzelauswertungen aus Aufwandsgründen nicht anfertigen können: in der 2.Anhangstabelle finden Sie aber die Stundenmittelwerte aller Potsdamer Stationen ab 2015 im gewünschten Format. Die Zahl der zum Zeitpunkt 2015/16 Betroffenen ist im Luftreinhalteplan für die Stadt Potsdam 2015/2016 https://mlul.brandenburg.de/sixcms/medi… sehr kleinteilig in Tab. 6, S.54 zusammengestellt. Seit 2017 gibt es keine Überschreitungen mehr, damit auch im Sinne dieser Grenzwertüberschreitungen keine Betroffenen mehr. Weitere Informationen sowie aktuelle Messwerte, Jahres-, Monats- und Sonderauswertungen und Grenzwerte finden Sie unter: luftdaten.brandenburg.de https://luftdaten.brandenburg.de/home/. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bitte Mail weiterleiten an T 14 [#166645] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Besond…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte Mail weiterleiten an T 14 [#166645]
Datum
7. Oktober 2019 12:53
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Besonders die 1h Messwerte sind sehr aufschlussreich und aus diesen kann ich mir die gefragten Daten größtenteils selbst errechnen. Bezüglich Ihrer Antwort es habe in Potsdam seit dem Jahr 2017 keine Grenzwertüberschreitung gegeben, muss ich Sie leider darüber informieren, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.06.2019 in einem Grundsatzurteil (C-732/17, CELEX Nummer: 62017CJ0723, [1]) festgestellt hat: Die Richtline 2008/50 ist "dahin auszulegen, dass es für die Feststellung einer Überschreitung eines in Anhang XI der Richtlinie festgelegten Grenzwerts im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahres genügt, wenn an nur einer Probeentnahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird." Eine deutsche Version des Urteils finden Sie auf den Webseiten der EU, etwa unter [2]. Diesem Urteil folgend stellt eine Überschreitung des 40µg Grenzwerts an einem Messzeitpunkt (etwa 64,789µg gemessen an der Station Großbeerenstraße am 04.01.2018 um 17:00) bereits eine Überschreitung des Jahresgrenzwerts dar. Ich bitte Sie daher unter Berücksichtigung dieses EuGH Urteils folgende vereinfachte Form meiner ursprünglichen Frage erneut zu beantworten: "Wie viele Überschreitungen des Jahresmittelwerts gab es - jeweils für die in Potsdam vorhandenen Messstationen (Groß Glienicke, Großbeerenstraße, Zeppelinstraße sowie Zentrum) - in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018? [1] http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62017CJ0723&lang1=de&type=TXT [2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62017CJ0723&from=EN Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Stahnsdorfer Str. 152c 14482 Potsdam
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Automatische Antwort: Bitte Mail weiterleiten an T 14 [#166645] Ich bin derzeit nicht im Haus. Die e-mails an mi…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Automatische Antwort: Bitte Mail weiterleiten an T 14 [#166645]
Datum
7. Oktober 2019 12:53
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit nicht im Haus. Die e-mails an mich werden nicht weitergeleitet. In dringenden dienstlichen Angelegenheiten können Sie sich gern an Herrn Brauer (033201 442316) oder Frau Marquardt (Tel. 033201 442 305) wenden. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihre Anfrage zu Jahresgrenzwert Stickstoffdioxid Sehr Antragsteller/in Die Richtlinie zur Beurteilung der Luftqu…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihre Anfrage zu Jahresgrenzwert Stickstoffdioxid
Datum
14. Oktober 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Die Richtlinie zur Beurteilung der Luftqualität ist zugegebenermaßen nicht in allen Passagen überschaubar und nicht immer leicht zu verstehen, ich versuche daher eine ausführlichere Erklärung: Das genannte EuGH-Urteil ist von Ihnen richtig zitiert, muss jedoch auch im richtigen Kontext gelesen werden: Es bezieht sich auf die räumliche Überschreitung des Jahresmittelwertes. Überschreitet dieser an nur einer Messstelle im Beurteilungsgebiet den Grenzwert von 40 µg/m³, so ist das gesamte (Stadt-)Gebiet als Überschreitungsgebiet anzusehen (und nicht nur ein Straßenzug). Dies wird in unserem Messnetz und den Beurteilungsgebieten in Brandenburg von jeher auch so streng gehandhabt. Unstrittig ist in diesem Urteil (auch in ihrem Zitat so nachzulesen), dass es sich dabei um die Betrachtung des Jahresmittelwertes und des dazugehörigen Grenzwertes handelt. Es ist an dieser Stelle hilfreich zu wissen, dass die in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte für den Gesundheitsschutz auf Ziel- und Empfehlungswerte der WHO zurückgehen. Diese heben immer auf eine Expositionszeitspanne ab, in der besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen einem Luftschadstoff maximal ausgesetzt sein sollten. Damit gehört zu jedem der in der Luftqualitätsrichtlinie genannten Grenzwerte auch immer ein Bezugszeitraum. Im Falle des 40 µg/m³- Grenzwertes ist dieser Bezugszeitraum ein Kalenderjahr, d.h. die mittlere Belastung in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres darf an jeder einzelnen Messstelle eines Beurteilungs-Gebietes 40 µg/m³ nicht überschreiten. Die betreffende Auswertung hatte ich Ihnen in meiner 1.Antwortmail bereits übermittelt, ich tue dies hiermit noch einmal: Jahresmittelwerte Jahr Messort NO2 [µg/m3] 2015 Potsdam-Zentrum 21 Potsdam, Groß Glienicke 15 Potsdam, Großbeerenstr. 42 Potsdam, Zeppelinstr. 45 2016 Potsdam-Zentrum 18 Potsdam, Groß Glienicke 14 Potsdam, Großbeerenstr. 40 Potsdam, Zeppelinstr. 43 2017 Potsdam-Zentrum 15 Potsdam, Groß Glienicke 13 Potsdam, Großbeerenstr. 34 Potsdam, Zeppelinstr. 34 2018 Potsdam-Zentrum 16 Potsdam, Groß Glienicke 14 Potsdam, Großbeerenstr. 32 Potsdam, Zeppelinstr. 36 Der Grenzwert von 40 µg/m³ ist in Potsdam ab 2017 nicht mehr überschritten worden, auch wenn es natürlich Stundenwerte gibt, die höher liegen. (Kleiner Exkurs in die Statistik: Wie berechnet sich ein Jahresmittelwert: Alle gültigen Stundenmittelwerte eines Jahres einer Messstation werden aufsummiert und durch die Anzahl dieser gültigen Werte dividiert. Anschließend wird ganzzahlig, kaufmännisch gerundet und mit dem Grenzwert verglichen. 90% aller im Zeitraum möglichen Stundenwerte müssen gültig und vorhanden sein, um einen Jahresmittelwert zu berechnen.) Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erklärungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenbur…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überschreitungen des Stickoxidgrenzwerts und davon in Potsdam Betroffene“ [#166645] [#166645]
Datum
4. Oktober 2020 12:39
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/166645/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Daten in maschinenlesbarer Form erwünscht waren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 166645.pdf - 2019-09-30_1-190926-StickstoffGrenzwertanfrage.xls - 2019-09-30_1-190930-sg-Potsdam-1h-WerteNO2.xls Anfragenr: 166645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166645/

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vo 15.09.20, # 166645 Sehr Antragsteller/in in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vo 15.09.20, # 166645
Datum
23. Oktober 2020 15:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
799,8 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1716 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.