Übersendung aller derzeit gültigen internen Weisungen des Jobcenters Köln bzgl. Außendiensten

Anfrage an: Jobcenter Köln

Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, sonstige Weisungen, Arbeitshilfen und Leitfäden des Jobcenters Köln, die Außen-/Prüfdienste des Jobcenters Köln und "Hausbesuche" betreffen, in elektronischer Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2015
  • Frist
    2. Oktober 2015
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Horst Wesling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle derzeit gül…
An Jobcenter Köln Details
Von
Horst Wesling
Betreff
Übersendung aller derzeit gültigen internen Weisungen des Jobcenters Köln bzgl. Außendiensten [#11219]
Datum
31. August 2015 17:15
An
Jobcenter Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, sonstige Weisungen, Arbeitshilfen und Leitfäden des Jobcenters Köln, die Außen-/Prüfdienste des Jobcenters Köln und "Hausbesuche" betreffen, in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Horst Wesling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Horst Wesling << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Wesling

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