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Übersendung des Erlasses zur Behandlung von §14-NHG-Anträgen ("Härtefallanträge")

den Erlass unter dem Aktenzeichen 21.5-70 006-165 – 66, der die Bearbeitung (durch die Immatrikulationsämter der jeweiligen Hochschule) von durch Studierende auf Grundlage des §14 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes gestellter Anträge auf Erlassen der Gebühren nach § 13 NHG regelt.

Das berechtigte Interesse begründet sich damit, dass der anfragstellende als Vorstand des Allgemeinen Studentischen Ausschusses seiner Hochschule den Erlass zur korrekten und sinnvollen Aufklärungsarbeit bei den Studierenden seiner Hochschule benötigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    3. Juli 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Erlass unter dem A…
An Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersendung des Erlasses zur Behandlung von §14-NHG-Anträgen ("Härtefallanträge") [#187806]
Datum
3. Juni 2020 14:56
An
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Erlass unter dem Aktenzeichen 21.5-70 006-165 – 66, der die Bearbeitung (durch die Immatrikulationsämter der jeweiligen Hochschule) von durch Studierende auf Grundlage des §14 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes gestellter Anträge auf Erlassen der Gebühren nach § 13 NHG regelt. Das berechtigte Interesse begründet sich damit, dass der anfragstellende als Vorstand des Allgemeinen Studentischen Ausschusses seiner Hochschule den Erlass zur korrekten und sinnvollen Aufklärungsarbeit bei den Studierenden seiner Hochschule benötigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187806 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eine Anfrage gestellt an das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Betreff
Übersendung des Erlasses zur Behandlung von §14-NHG-Anträgen ("Härtefallanträge") [#187806]
Datum
30. Juni 2020 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eine Anfrage gestellt an das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur - Übersendung des Erlasses zur Behandlung von §14-NHG-Anträgen ("Härtefallanträge") vom 3. Juni 2020. In der Anlage übersenden wir Ihnen den betreffenden Erlass an die Hochschulen vom 20.04.2020 - Erhebung von Langzeitstudiengebühren und sonstigen Gebühren nach § 13 NHG. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.