Übersendung Einsatztagebuch

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

- das Einsatztagebuch inklusive aller Anlagen des Krisenstabes des Rhein-Sieg-Kreises zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 vom ersten Zusammentreten bis zur Auflösung des Krisenstabes. Sofern der Krisenstab noch nicht aufgelöst ist, übersenden Sie bitte das Einsatztagebuch bis zum heutigen Tage
- das Einsatztagebuch inklusive aller Anlagen der Einsatzleitung des Rhein-Sieg-Kreises zur Hochwasserkatastrophe von der Aktivierung der Einsatzleitung bis zum Ende der Tätigkeit der Einsatzleitung. Sofern die Einsatzleitung weiterhin aktiv ist, übersenden Sie bitte das Einsatztagebuch bis zum heutigen Tage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersendung Einsatztagebuch [#227744]
Datum
2. September 2021 21:55
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Einsatztagebuch inklusive aller Anlagen des Krisenstabes des Rhein-Sieg-Kreises zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 vom ersten Zusammentreten bis zur Auflösung des Krisenstabes. Sofern der Krisenstab noch nicht aufgelöst ist, übersenden Sie bitte das Einsatztagebuch bis zum heutigen Tage - das Einsatztagebuch inklusive aller Anlagen der Einsatzleitung des Rhein-Sieg-Kreises zur Hochwasserkatastrophe von der Aktivierung der Einsatzleitung bis zum Ende der Tätigkeit der Einsatzleitung. Sofern die Einsatzleitung weiterhin aktiv ist, übersenden Sie bitte das Einsatztagebuch bis zum heutigen Tage.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227744/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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