Hygienekonzept_MDK-Gemeinschaft_20-09-01-abgenommen_20-09-105

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersendung von Prüfverfahren und Prüfergebnissen der Qualitätskontrolle in Pflegeeinrichtungen in NRW

/ 25
PDF herunterladen
Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie Stand 10.09.2020
1

Autorinnen/Autoren Dr. med. Andrea Dornbach Fachärztin für Mikrobiologie, Fachärztin für Labormedizin MDK Baden-Württemberg Dr. Stephan Knoblich Facharzt für Innere Medizin-Kardiologie Leiter des Fachreferates Pflege, Leiter der Sozialmedizinischen Expertengruppe "Pflege" der MDK- Gemeinschaft (SEG2) MDK Westfalen-Lippe Dr. med. Kerstin Lipperheide, MPH Fachärztin für Anästhesiologie MDS Thomas Muck Facharzt für Innere Medizin Leiter der Sozialmedizinischen Expertengruppe "Pflege" der MDK-Gemeinschaft (SEG2) MDK Bayern Daniela Ulrich Gutachterin Fachbereich Pflege Qualitätsprüfung, Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen MDK Sachsen Externes Review Prof. Dr. med. Prof. h.c. (MNG) Walter Popp Arzt für Innere Medizin, Arbeitsmedizin, Hygiene; Ärztliches Qualitätsmanagement, ABS-Experte (DGKH) Das Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde am 10.09.2020 von der gemeinsamen Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Leitenden Ärztinnen und Ärzte abgenommen.
2

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ........................................................................................................................................ 6 1.1 Einleitung .................................................................................................................................... 6 1.2 SARS-CoV-2 ................................................................................................................................. 6 2 Übergreifende Regelungen ................................................................................................................ 7 2.1 Risikogruppen für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Erkrankung ............................... 7 2.2 Mitarbeitende mit Erkältungssymptomen, Verdacht auf SARS-CoV-2-Erkrankung oder Kontakt zu Erkrankten bzw. eigener SARS-CoV-2-Erkrankung................................................................. 7 2.3 Wichtige allgemeine Hygieneregeln ........................................................................................... 8 2.4 Ausrüstung der Beschäftigten, Wechselintervalle für Ausrüstung, Bevorratung ...................... 8 2.4.1    Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ............................................................................... 8 2.4.2    Ausrüstung für die persönliche Begutachtung in der Pflege und in der Krankenversicherung ....................................................................................................... 9 2.4.2.1    Ausrüstung in besonderen Situationen der persönlichen Begutachtung in der Pflege und Krankenversicherung sowie Begehungen von Einrichtungen ............................ 10 2.4.2.2    Vorgehen beim An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ........... 10 2.4.2.3    Wechselintervalle für Ausrüstung ............................................................................. 10 2.5 Kontaktpersonennachverfolgung im Rahmen der Begutachtung ............................................ 11 2.6 Dienstfahrten, Dienstfahrzeuge (Selbstfahrerkraftfahrzeuge – SFZ) ....................................... 11 2.7 Information der Gutachter ....................................................................................................... 12 2.8 Testung der MDK-Gutachterinnen und Gutachter auf eine SARS-CoV-2-Infektion ................. 12 3 Qualitätsprüfung Pflege ................................................................................................................... 14 3.1 Planung und Organisation ........................................................................................................ 14 3.1.1    Hygieneschutzausstattung bei Regelprüfungen ............................................................ 15 3.1.2    Hygieneschutzausstattung bei Anlassprüfungen in ambulanten, stationären Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen mit gemeldeten Verdachtsfällen und/oder SARS-CoV-2-Infizierten/COVID-19-Erkrankten .............................................................. 15 3.2 Ablauf der Begutachtung im Rahmen von Regelprüfungen ..................................................... 16 3.3 Ablauf der Begutachtung bei Anlassprüfungen in ambulanten, stationären Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen mit gemeldeten Verdachtsfällen und/oder SARS- CoV-2-Infizierten/COVID-19-Erkrankten .................................................................................. 16 4 Hausbesuch Pflege ........................................................................................................................... 17 4.1 Planung und Organisation ........................................................................................................ 17 4.1.1    Hygieneschutzausstattung ............................................................................................ 18 4.2 Ablauf der Begutachtung .......................................................................................................... 18 4.3 Vorgehen in besonderen Situationen....................................................................................... 19 5 Körperliche Untersuchung in den Räumen des MDK ....................................................................... 20 5.1 Planung und Organisation ........................................................................................................ 20 3
3

5.2 Ablauf der Begutachtung .......................................................................................................... 21 5.3 Vorgehen in besonderen Situationen....................................................................................... 21 6 Hausbesuch für die Krankenversicherung........................................................................................ 22 6.1 Planung und Organisation ........................................................................................................ 22 6.1.1  Hygieneausstattung ....................................................................................................... 22 6.2 Ablauf der Hausbesuchstour .................................................................................................... 22 6.3 Vorgehen in besonderen Situationen....................................................................................... 23 7 Fallberatung in den Räumen der Krankenkassen............................................................................. 24 7.1 Planung und Organisation ........................................................................................................ 24 7.2 Ablauf der Fallberatung in der Krankenkassengeschäftsstelle................................................. 24 8 Begehungen von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen ............................................ 25 8.1 Planung und Organisation ........................................................................................................ 25 8.2 Ablauf der Krankenhausbegehung ........................................................................................... 25 4
4

Abkürzungsverzeichnis ABAS                 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe beim Bundesministerium für Ar- beit und Soziales BAuA                 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BMAS                 Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMG                  Bundesministerium für Gesundheit FFP                  Filtering Face Piece, partikelfiltrierende Halbmaske IfSG                 Infektionsschutzgesetz KRINKO               Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention KU                   Körperliche Untersuchung MNS                  Mund-Nasen-Schutz PCR                  Polymerase Chain Reaction, Polymerase-Kettenreaktion PSA                  Persönliche Schutzausrüstung RKI                  Robert Koch Institut TRBA                 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 5
5

1 Allgemeines 1.1 Einleitung Für die Wiederaufnahme der Qualitätsprüfung und persönlichen Begutachtung (Hausbesuch) in der Pflege, der persönlichen Begutachtung (Körperliche Untersuchung oder Hausbesuch) in der Kranken- versicherung, der Fallberatung in den Räumen der Krankenkassen sowie von Begehungen von Kran- kenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen müssen im Rahmen der COVID-19-Pandemie zum Schutz aller an den Begutachtungen Beteiligten (Versicherte, Angehörige, Personal von Einrichtungen sowie Gutachterinnen und Gutachter) erweiterte Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt werden. Dem dient das vorliegende allgemeine Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft. Bei Bedarf muss es den in- dividuellen und länderspezifischen Gegebenheiten in den unterschiedlichen MDK angepasst werden. Zu beachten ist, dass es sich bei den im vorliegenden Hygienekonzept dargestellten Empfehlungen jeweils um Mindestanforderungen handelt. Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme der Qualitätsprüfung bzw. persönlichen Begutachtung ist das Vorliegen einer stabilen Pandemielage in der Region. Zu berücksichtigen sind dabei die auf Bun- des- und Landesebene geltenden Verordnungen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie sowie das aktu- elle, stellenweise sehr dynamische (regionale) Infektionsgeschehen. 1.2 SARS-CoV-2 In China kam es Ende 2019 zu einem Ausbruch durch ein neuartiges Coronavirus, das als 2019-nCoV bezeichnet wird. Der Erreger zählt zwar ebenfalls zu den Coronaviren, ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem MERS-Coronavirus (MERS-CoV). MERS-CoV tritt überwiegend auf der Arabischen Halbinsel auf und ruft das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) hervor. Der Ausbruch wird somit durch ein neuartiges Coronavirus verursacht, das zu der gleichen Gruppe Coronaviren gehört wie das SARS- und MERS-Virus (ß-Coronaviren). Das neuartige Coronavirus hat den offiziellen Namen „SARS-CoV-2“, die Atemwegserkrankung, die es auslöst, wird als „COVID-19” be- zeichnet. Man nimmt an, dass der Vorläufer des neuartigen Coronavirus von Wildtieren stammt. Der- zeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan, in der Provinz Hubei, China, angesteckt haben, der am 01.01.2020 geschlossen wurde. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion/Aerosole; eine Übertragung durch Bindehaut und durch Schmierinfektion ist nicht ausgeschlossen. Eine vertikale Übertragung von der Mutter auf das ungeborene Kind ist aufgrund der geringen Datenlage bisher nicht sicher auszuschließen. In der Mut- termilch gibt es bislang kein Nachweis von SARS-CoV-2. Die Inkubationszeit liegt zwischen 1-14 Tagen, im Median bei 5-6 Tagen. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht unspezifische Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerz, Fieber und Beeinträchtigung des Geruch- und Geschmacksinnes, gelegentlich auch Durchfall. In den meisten Fällen verläuft die Infektion mild. Die Krankheitsverläufe sind unspezifisch, vielfältig und variieren stark; von symptomlosen Verläufen bis zu schweren Pneumonien mit Lungen- versagen und Tod. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheits- verlauf machen. Schwere Krankheitsverläufe treten vor allem in Risikogruppen (siehe 2.1 Risikogruppen) auf. 6
6

2 Übergreifende Regelungen 2.1 Risikogruppen für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Erkrankung Die Vielfalt verschiedener potentiell prädisponierender Vorerkrankungen und ihrer Schweregrade (z.B. bereits bestehende Organschäden) sowie die Vielzahl anderer Einflussfaktoren (z.B. Alter, Geschlecht, Gewicht, bestimmte Verhaltensweisen, adäquate medikamentöse/therapeutische Einstellung) und deren individuelle Kombinationsmöglichkeiten machen die Komplexität einer Risiko-Einschätzung deutlich. Daher ist eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich. Viel- mehr erfordert dies eine personenbezogene Risiko-Einschätzung, im Sinne einer (arbeits-) medizini- schen Beurteilung. Wichtige weiterführende Informationen zur Risiko-Einschätzung finden sich u.a. auf 1                                                              2 den Internetseiten des RKI oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales . 2.2 Mitarbeitende mit Erkältungssymptomen, Verdacht auf SARS-CoV-2-Erkrankung oder Kontakt zu Erkrankten bzw. eigener SARS-CoV-2-Erkrankung Das Betreten der MDK-Diensträume und das Durchführen persönlicher Begutachtungen/Begehungen 3 sind nicht gestattet : •     Personen mit akuten Symptomen einer Entzündung der oberen Atemwege, unabhängig davon, ob sie sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 hatten, •     Personen mit akutem Verlust von Geruchs- und/oder Geschmackssinn, •     Personen mit Verdacht auf eine Infektion oder gesichertem Kontakt zu einer Person mit bestä- tigter Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn), •     Personen mit bestätigter Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. 4 Zur Definition von Verdacht, Erkrankung oder Kontakt sind die einschlägigen Informationen des RKI zu Rate zu ziehen. Mitarbeitende haben vor Antritt einer Dienstfahrt zur persönlichen Begutachtung/Begehung bzw. vor Anreise zur Dienststelle einen persönlichen Gesundheitscheck durchzuführen. Dieser beinhaltet die oben ausgeführten Items. Ist der Check auffällig, nimmt die Gutachterin/der Gutachter umgehend Kontakt mit der zuständigen Organisationseinheit ihres/seines Dienstes auf und führt die Begutach- tung/Begehung nicht durch. Die/der Mitarbeitende ist solange für diese geplante Tätigkeit nicht ein- setzbar, bis ein negatives Testergebnis vorliegt oder Sicherheit darüber besteht, dass eine COVID-19- Erkrankung ausgeschlossen werden kann. 1 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html (letzter Zugriff am 13.08.2020) 2 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Arbeitsmedizin, Arbeitsmedizinische Empfehlung: Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten, Stand Juli 2020 (https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/arbeitsmedizinische-empfehlung-umgang-mit-schutzbeduerfti- gen.html, letzter Zugriff am 13.08.2020) 3 orientiert an https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infogra- fik_Tab.html (letzter Zugriff am 11.08.2020) 4 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html (letz- ter Zugriff am 11.08.2020); https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html (letzter Zugriff am 11.08.2020) 7
7

2.3 Wichtige allgemeine Hygieneregeln •      Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist möglichst einzuhalten, auch beim Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes! •      Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten. •      Händeschütteln sowie Berühren des eigenen Gesichtes mit den Händen ist zu unterlassen. •      Hände sind regelmäßig zu waschen und/oder zu desinfizieren. •      In den Dienststellen sowie für die Mitarbeitenden im Außendienst ist ausreichend Haut- und Flä- chendesinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. •      Alle Räume sind mehrmals täglich zu lüften (für mindestens zehn Minuten). •      Alle Kontaktflächen werden nach jedem Versichertenkontakt wischdesinfiziert. 5 •      Benutzung von Ventilatoren oder Klimageräten sollte möglichst vermieden werden . 2.4 Ausrüstung der Beschäftigten, Wechselintervalle für Ausrüstung, Bevorratung 2.4.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht man die Ausrüstung, die eine Person als Schutz gegen die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährdenden Risiken trägt. Zur persönlichen Schutz- ausrüstung sind im Rahmen des Infektionsschutzes bei der derzeitigen Corona-Pandemie unter ande- rem zu zählen: Atemschutz, z. B. medizinischer Mund-Nasen-Schutz und FFP 1-Schutzmasken vorzugsweise zum 6 Fremdschutz und FFP 2- oder FFP 3-Schutzmasken ohne Ausatemventil zum Eigen- und Fremdschutz . Augen- und Gesichtsschutz, z. B. Schutzbrille oder Schutzvisier zum Schutz bei spritzintensiven Tätig- keiten. Schutzkleidung, z. B. Schutzkittel oder Schutzanzug oder ggf. Kopf-Haarschutz zum Schutz vor Kontakt mit organischem und potentiell infektiösem Material oder Körperflüssigkeiten. Hand- und Armschutz, z. B. medizinische Einmalhandschuhe zum Schutz vor Kontakt mit organischem und potentiell infektiösem Material oder Körperflüssigkeiten. 5 Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Arten von Ventilatoren/Klimageräten sowie deren Positionierung im Raum muss individuell geprüft werden, ob die Verwendung eine Verbreitung von SARS-CoV-2 zwischen Personen eher fördert oder vermindert. Ohne Kenntnis der individuellen Gegebenheiten ist allgemein eine zurückhaltende Verwendung von Ventila- toren/Klimageräten zu empfehlen. 6 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html (letzter Zugriff am 11.08.2020) 8
8

7 In der TRBA250 bzw. in der KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Be- 8 handlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten werden die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung spezifiziert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksich- tigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beein- flussen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz). 2.4.2 Ausrüstung für die persönliche Begutachtung in der Pflege und in der Krankenversi- cherung Zum Schutz der MDK-Gutachterinnen und -Gutachter sowie der Versicherten werden in der persönli- chen Begutachtung Pflege und allgemeinen Sozialmedizin Begutachtungen/körperliche Untersuchun- gen bei Versicherten bzw. Begehungen in Einrichtungen mit gesicherter SARS-CoV-2-Infektion, mit ge- meldetem SARS-CoV-2-Verdacht, bei Quarantänefällen, bei Versicherten mit akuten respiratorischen Symptomen und in Städten und Landkreisen mit Ausbruchgeschehen sowie in sogenannten Hotspots 9 (> 50 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen/100.000 Einwohner) mit begrenztem Kontaktverbot re- gelhaft nicht durchgeführt. Daher ist die gutachtliche Tätigkeit in der Regel der Schutzstufe 1 der TRBA250 zuzuordnen. 10 Entsprechend den Empfehlungen des RKI sollen sowohl im ambulanten als auch im stationären Be- reich, auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19-Patienten, generell medizinische Ge- sichtsmasken von Personal mit direktem Kontakt zu allen Risikogruppen getragen werden. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der gutachtlichen Tätigkeit mit Versichertenkontakt/Kontakt zu weiteren Personen wird deshalb ausdrücklich empfohlen. In Situationen, in denen keine eingehende körperliche Untersuchung stattfindet, ist das Tragen von Augen- oder Gesichtsschutz, Schutzkleidung und Hand-/Armschutz nicht zwingend erforderlich. In Si- tuationen, die mit einem intensiveren Körperkontakt zu den Versicherten einhergehen, wird das Tra- gen eines Schutzkittels empfohlen. Unter den benannten Voraussetzungen ist folgende Mindestausrüstung den Gutachterinnen/ Gutach- tern zur Verfügung zu stellen:      medizinischer Mund-Nasen-Schutz      mindestens begrenzt viruzid wirksame Händedesinfektionsmittel      ggf. Hygieneartikel (z. B. hautverträgliche Handseife, Papierhandtücher)      mindestens begrenzt viruzid wirksame Flächendesinfektionstücher zur Desinfektion von Kon- taktflächen 7 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/TRBA- 250.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Zugriff am 11.08.2020) 8 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Infektionspraev_Pflege_Diagnos- tik_Therapie.pdf?__blob=publicationFile (letzter Zugriff am 11.08.2020) 9 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html (letzter Zugriff am 11.08.2020) 10 https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html (letzter Zugriff am 17.08.2020) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.html (letzter Zugriff am 17.08.2020) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Pflege/Dokumente.html (letzter Zugriff am 17.08.2020) 9
9

Der Bedarf einer Erweiterung der Ausrüstung ist im Abschnitt 2.4.2.1 und in den Abschnitten der ein- zelnen Bereiche dargestellt. 2.4.2.1      Ausrüstung in besonderen Situationen der persönlichen Begutachtung in der Pflege und Kran- kenversicherung sowie Begehungen von Einrichtungen • Bei Begutachtungen, bei denen die/der Versicherte aus nachvollziehbaren Gründen bzw. mit ärzt- licher Bescheinigung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, wird aus Gründen der höchsten Vor- sorge für die Gutachterin/den Gutachter das Tragen einer FFP 2-Schutzmaske ohne Ausatemventil empfohlen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine SARS-CoV-2-Infektion auch sehr milde oder asymp- 11 tomatisch verlaufen kann und gar nicht bemerkt wird . • Wenn es bei Anlassprüfungen nach § 114 SGB XI zu Kontakten mit Personen mit gemeldetem SARS- CoV-2-Verdacht, SARS-CoV-2-Infektion bzw. zu COVID-19-Erkrankten kommt, sind von den Gutach- terinnen/Gutachtern FFP 2-Schutzmasken, Schutzkleidung und medizinische Schutzhand-schuhe zu tragen. • Bei invasiv oder nicht invasiv beatmeten Versicherten oder Versicherten mit unspezifischen akuten respiratorischen Symptomen mit vermehrter Aerosolbildung wird den Gutachterinnen/Gutachtern das Tragen einer FFP 2-Schutzmaske empfohlen. Liegt in diesen Fällen ein SARS-CoV-2-Verdacht oder eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Er- krankung vor, und ist der Kontakt zu dem Versicherten unvermeidbar, so wird das Tragen mindes- tens einer FFP 2-Schutzmaske empfohlen. Weitere Details sind in den Abschnitten der einzelnen Bereiche geregelt. 2.4.2.2      Vorgehen beim An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Beim Anziehen der PSA ist keine strenge Reihenfolge notwendig. Eine hygienische Händedesinfektion und/oder Handwaschung vor dem Anlegen der PSA ist zwingend durchzuführen. Das Ausziehen einer Schutzkleidung (Schutzkittel, alternativ Schutzanzug) bedarf Beachtung und Übung. Ansonsten kommt es beim Ausziehen der Schutzkleidung leicht zu Kontaminationen der Hände und der ggf. unter der Schutzkleidung getragenen Kleidung. Nach dem Ablegen einer Gesichtsmaske ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Bei der Wiederverwendung von Gesichtsmasken ist die Kontamination der Innenseite zwingend zu ver- 12 meiden. Ein detailliertes Vorgehen ist der entsprechenden Empfehlung des RKI zu entnehmen. 2.4.2.3      Wechselintervalle für Ausrüstung 11 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.html (letzter Zugriff am 11.08.2020) 12 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/PSA_Fachpersonal/Dokumente_Tab.html (letzter Zu- griff am 11.08.2020) 10
10

Zur nächsten Seite