Übersetzung des Volkszählungsurteils in englischer Sprache

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die Übersetzung des Bundesverfassungsgerichts-Volkszählungsurteils vom 15.12.1983 in englischer Sprache, sofern vollständig oder in Teilen vorhanden.

Dieses möchte ich gerne anlässlich des bevorstehenden 30. "Geburtstages" und einer dazugehörigen Feier in Hannover gerne international weiter verbreiten.

Danke für Ihr Bemühen!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2013
  • Frist
    1. November 2013
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Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Übersetzung …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Übersetzung des Volkszählungsurteils in englischer Sprache
Datum
30. September 2013 21:52
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Übersetzung des Bundesverfassungsgerichts-Volkszählungsurteils vom 15.12.1983 in englischer Sprache, sofern vollständig oder in Teilen vorhanden. Dieses möchte ich gerne anlässlich des bevorstehenden 30. "Geburtstages" und einer dazugehörigen Feier in Hannover gerne international weiter verbreiten. Danke für Ihr Bemühen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling

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Bundesamt für Justiz
Ihre E-Mail vom 30. September 2013 - Antrag nach dem IFG auf Übersendung einer Übersetzung des Volkszählungsurteil…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 30. September 2013 - Antrag nach dem IFG auf Übersendung einer Übersetzung des Volkszählungsurteils des BVerfG in englischer Sprache
Datum
2. Oktober 2013 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ebeling, in Beantwortung Ihrer o. g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesamt für Justiz keine Übersetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (Volkszählungsurteils) in englischer Sprache vorliegt. Eine Literaturrecherche hat ergeben, dass wesentliche Teile des Urteilstexts in englischer Sprache in den folgenden Werken abgedruckt sind: "60 Years German Basic Law: The German Constitution and its Court; Landmark Decisions of the Ferderal Constitutional Court of Germany in the Area of Fundamental Rights" von Jürgen Bröhmer und Clusperter Hill (ISBN: 978-983-9680-95-9; Hier findet sich auf den Buchseiten 144 bis 155 in den Abschnitten "B. II." bis "B IV.2." eine fast vollständige Übersetzung der Urteilsgründe.), und "The Constitutional Jurisprudence of the Federal Republic of Germany" 3. Auf-lage 2012, von Donald P. Kommers und Russel A. Miller, Duke University Press UK (ISBN: 978-0-8223-5248-8 bzw. ISBN: 978-0-8223-5266-2). Da Sie sich die erbetenen Informationen nunmehr aus diesen allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag auf Informationszugang erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag