Übersicht ausgezahlter öffentlicher Beiträge an Bildungsunternehmen

Vollständige Liste der ausgezahlten Gelder der Bundesagentur für Arbeit an Weiterbildungsunternehmen im Jahr 2019, sortiert nach Bildungsinstitut / Träger.

Vollständige Liste der ausgezahlten Gelder der Bundesagentur für Arbeit an Weiterbildungsunternehmen im Jahr 2020, sortiert nach Bildungsinstitut / Träger.

Untergliederung der Liste nach Auszahlungen über einen AVGS, einen Bildungsgutschein oder direkte öffentliche Ausschreibung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
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Rhett Büttrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vollständige List…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Rhett Büttrich
Betreff
Übersicht ausgezahlter öffentlicher Beiträge an Bildungsunternehmen [#232000]
Datum
29. Oktober 2021 15:41
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vollständige Liste der ausgezahlten Gelder der Bundesagentur für Arbeit an Weiterbildungsunternehmen im Jahr 2019, sortiert nach Bildungsinstitut / Träger. Vollständige Liste der ausgezahlten Gelder der Bundesagentur für Arbeit an Weiterbildungsunternehmen im Jahr 2020, sortiert nach Bildungsinstitut / Träger. Untergliederung der Liste nach Auszahlungen über einen AVGS, einen Bildungsgutschein oder direkte öffentliche Ausschreibung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rhett Büttrich Anfragenr: 232000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232000/
Mit freundlichen Grüßen Rhett Büttrich

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2021 Sehr geehrter Herr Büttrich, vielen Dank f…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.10.2021 - Übersicht ausgezahlter öffentlicher Beiträge an Bildungsunternehmen [#232000] / Az. 53-1
Datum
9. November 2021 15:47
Status
Warte auf Antwort
Zugang zu amtlichen Informationen Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2021 Sehr geehrter Herr Büttrich, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2021, mit der Sie die Übersendung vollständiger Listen · der ausgezahlten Gelder der Bundesagentur für Arbeit an Weiterbildungsunternehmen im Jahr 2019, sortiert nach Bildungsinstitut / Träger sowie · der ausgezahlten Gelder der Bundesagentur für Arbeit an Weiterbildungsunternehmen im Jahr 2020, sortiert nach Bildungsinstitut / Träger, jeweils untergliedert nach Auszahlungen über einen AVGS, einen Bildungsgutschein oder direkte öffentliche Ausschreibung beantragen. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Allerdings verfügt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht über die von Ihnen erbetenen detaillierten Übersichten, so dass die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorliegen. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit Statistiken zu ihrem Haushalt selbst führt und die von Ihnen angefragten Informationen dort beantragt werden können. Mit freundlichen Grüßen