Übersicht Demonstrationen 2018

Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen in Köln für das Jahr 2018, inklusive Versammlungsthema, Anmelder (außer bei Privatpersonen), angemeldeter Teilnehmerzahl sowie Versammlungsort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Übersicht Demonstrationen 2018 [#137658]
Datum
6. Mai 2019 07:11
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen in Köln für das Jahr 2018, inklusive Versammlungsthema, Anmelder (außer bei Privatpersonen), angemeldeter Teilnehmerzahl sowie Versammlungsort.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.05.2019 Polizeipräsidium Köln Köln, 07…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.05.2019
Datum
7. Mai 2019 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 07.05.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4025/19 Frau Anna Biselli - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.05.2019 Sehr geehrte Frau Biselli, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 05.06.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
5. Juni 2019 09:13
Status
344,9 KB
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.06.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4025/19 Frau Anna Biselli - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.05.2019 Sehr geehrte Frau Biselli, mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu einer Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen in Köln für das Jahr 2018, inklusive Versammlungsthema, Anmelder (außer bei Privatpersonen), angemeldeter Teilnehmerzahl und Versammlungsort. Ihrem Auskunftsersuchen wird stattgegeben. Die angeforderten Informationen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Da es sich bei den Anmeldern um Privatpersonen handelt, sind diese in der Tabelle nicht aufgeführt. Für die Auskunftserteilung wird keine Gebühr erhoben. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen. Mit freundlichen Grüßen

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Anna Biselli
Anna Biselli
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#137658] Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Auskunft! Mit freun…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#137658]
Datum
23. Juli 2019 16:00
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 137658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>