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Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE

Anfrage an: Hessischer Landtag

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages.

Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen.

Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
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Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zusend…
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Betreff
Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE [#12063]
Datum
25. November 2015 13:14
An
Hessischer Landtag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen. Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der Ausarbeitungen des Wissensc…
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Betreff
AW: Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE [#12063]
Datum
11. Januar 2016 10:08
An
Hessischer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE" vom 25.11.2015 (#12063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in
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Betreff
AW: AW: Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE [#12063]
Datum
11. Januar 2016 10:09
An
Hessischer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE" vom 25.11.2015 (#12063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in
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Betreff
AW: AW: AW: Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE [#12063]
Datum
23. Januar 2016 15:08
An
Hessischer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE" vom 25.11.2015 (#12063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE [#12063]
Datum
17. Februar 2016 17:58
An
Hessischer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE" vom 25.11.2015 (#12063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: AW: AW: AW: Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE [#12063]
Datum
10. März 2016 14:30
An
Hessischer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages HE" vom 25.11.2015 (#12063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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