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Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages MV

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages.

Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen.

Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages MV [#12064]
Datum
25. November 2015 13:15
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen. Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG M-V / Wissenschaftlicher Dienst Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, vi…
Von
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG M-V / Wissenschaftlicher Dienst
Datum
14. Dezember 2015 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. November 2015. Um Ihr Anliegen rechtlich prüfen zu können, bitte ich Sie zunächst, Ihre Anfrage schriftlich unter Angabe Ihrer postalischen Erreichbarkeit an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, zu richten. Nach der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern sind Gesuche nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern schriftlich zu stellen. Das Schriftformerfordernis verlangt grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrags, um die Identifikation des Absenders zu ermöglichen und das willentliche Inverkehrbringen zu gewährleisten. Eine elektronische Übermittlung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage werde ich Ihr Ersuchen schnellstmöglich bescheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Auskunftsersuchen Wissenschaftlicher Dienst
Von
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen Wissenschaftlicher Dienst
Datum
28. Januar 2016
Status
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.