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Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages SA

Anfrage an: Sächsischer Landtag

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages.

Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen.

Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zu…
An Sächsischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages SA [#12066]
Datum
25. November 2015 13:36
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen. Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsischer Landtag
Ihre Anfrage an den Sächsischen Landtag Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 25. November 2015 baten Sie um…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
Ihre Anfrage an den Sächsischen Landtag
Datum
30. November 2015 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 25. November 2015 baten Sie um Zusendung einer Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtags. Dabei stützten Sie Ihre Anspruchsberechtigung einerseits auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015, des Weiteren auf § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) sowie des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Nach erfolgter Prüfung muss ich Ihnen mitteilen, dass keine der genannten Anspruchsgrundlagen rechtlich zum Tragen kommt. Das von Ihnen herangezogene Urteil bezieht sich ausschließlich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, welches den Sächsischen Landtag nicht bindet. Da vom parlamentarischen Dienst des Landtags keine wissenschaftlichen Ausarbeitungen zu den Themen "Umwelt" oder "gesundheitsbezogener Verbraucherschutz" erstellt wurden, sind auch das SächsUIG und das VIG nicht einschlägig. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen nicht Rechnung tragen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.