Übersicht der durchgeführten Prüfungen der Fachanwendung E-Rezept innerhalb der Telematikinfrastruktur

eine vollständige Übersicht der durchgeführten Prüfungen und Analysen der, von der Gematik spezifizierten, Fachanwendung "E-Rezept" innerhalb der Telematikinfrastruktur. Dies betrifft auch Prüfungen und Audits bezüglich der, bei den Betreibern konkret verwendeten Lösungen (Los 1/Fachdienst "e-Rezept"/IBM Deutschland GmbH) bzw. (Los 2/Identity Provider/RISE), inklusive evt. eingesetzter Hardware von Drittanbietern (Laut Spezifikation sollen HSM eingesetzt werden).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2021
  • Frist
    8. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine vollständige Übersich…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der durchgeführten Prüfungen der Fachanwendung E-Rezept innerhalb der Telematikinfrastruktur [#226255]
Datum
5. August 2021 23:23
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine vollständige Übersicht der durchgeführten Prüfungen und Analysen der, von der Gematik spezifizierten, Fachanwendung "E-Rezept" innerhalb der Telematikinfrastruktur. Dies betrifft auch Prüfungen und Audits bezüglich der, bei den Betreibern konkret verwendeten Lösungen (Los 1/Fachdienst "e-Rezept"/IBM Deutschland GmbH) bzw. (Los 2/Identity Provider/RISE), inklusive evt. eingesetzter Hardware von Drittanbietern (Laut Spezifikation sollen HSM eingesetzt werden).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Übersicht der durchgeführten Prüfungen der Fachanwendung E-Rezept innerhalb der Telematikinfrastruktur [#226255]
Datum
30. August 2021 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf den Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> äußerst gerne übermittle ich Ihnen unten eine weitere personenbezogene Information …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht der durchgeführten Prüfungen der Fachanwendung E-Rezept innerhalb der Telematikinfrastruktur [#226255]
Datum
2. September 2021 23:56
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> äußerst gerne übermittle ich Ihnen unten eine weitere personenbezogene Information meinerseits. Ich freue mich über die fristgerechte Zusendung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen