Übersicht der geplanten Sprechtage im Jahr 2014 des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern

1. Übersicht der geplanten Sprechtage im Jahr 2014 des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Datum und Ort)

2. Übersicht der aller bisherigen Sprechtage des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Datum und Ort)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2014
  • Frist
    26. April 2014
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersi…
An Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der geplanten Sprechtage im Jahr 2014 des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#6050]
Datum
25. März 2014 16:37
An
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht der geplanten Sprechtage im Jahr 2014 des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Datum und Ort) 2. Übersicht der aller bisherigen Sprechtage des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Datum und Ort)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der geplanten Sprechtage im Jah…
An Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht der geplanten Sprechtage im Jahr 2014 des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#6050]
Datum
26. April 2014 01:13
An
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht der geplanten Sprechtage im Jahr 2014 des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern" vom 25.03.2014 (#6050) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>