Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Hamm

Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Hamm/NRW.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hamm Details
Von
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Betreff
Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Hamm [#23721]
Datum
28. Juni 2017 11:34
An
Kommunalverwaltung Hamm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Hamm/NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Hamm
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Rechtsamt der Stadt Hamm, Bußgeldabtei…
Von
Kommunalverwaltung Hamm
Betreff
AW: Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Hamm [#23721]
Datum
28. Juni 2017 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Rechtsamt der Stadt Hamm, Bußgeldabteilung, weitergeleitet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Hamm
Sehr geehrtAntragsteller/in 2016 wurden insgesamt 84.797 Ordnungswidrigkeitenverfahren an stationären Geschwindig…
Von
Kommunalverwaltung Hamm
Betreff
AW: Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Hamm [#23721]
Datum
12. Juli 2017 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in 2016 wurden insgesamt 84.797 Ordnungswidrigkeitenverfahren an stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen eingeleitet. Der Durchschnittsertrag betrug 2016 pro Fall 27,68 €. Dieser setzt sich zusammen aus den gesamten Fällen und den gesamten Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (z.B. Verkehrsunfälle, Anzeigen der Polizei, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße, Privatanzeigen). Unnaer Straße, Fahrtrichtung Bönen: 66 Fälle x 27,68 € = 1.826,88 € Unnaer Straße, Fahrtrichtung Hamm: 209 Fälle x 27,68 € = 5.785.12 € Lipperandstraße, Fahrtrichtung Hamm: 4.037 Fälle x 27,68 € = 111.744,16 € Lipperandstraße, Fahrtrichtung Werne: 1.016 Fälle x 27,68 € = 28.122,88 € Ahlener Straße, Fahrtrichtung Ahlen: 2.265 Fälle x 27,68 € = 62.695,20 € Münsterstraße, Fahrtrichtung Hamm: 8.649 Fälle x 27,68 € = 239.404,32 € Münsterstraße, Fahrtrichtung Münster: 10.521 Fälle x 27,68 € = 291.221,28 € R.-Wagner-Str., Fahrtrichtung Osten: 768 Fälle x 27,68 € = 21.258,24 € R.-Wagner-Str., Fahrtrichtung Westen: 3.672 Fälle x 27,68 € = 101.640,96 € Werler Straße, Fahrtrichtung Werl: 7.132 Fälle x 27,68 € = 197.413,76 € Ahornallee, Fahrtrichtung Soest: 891 Fälle x 27,68 € = 24.662,88 € Dortmunder Straße, Fahrtrichtung Südwest 4.804 Fälle x 27,68 € = 132.974,72 € Zollstraße, Fahrtrichtung Süden 13.067 Fälle x 27,68 € = 361.694,56 € Zollstraße, Fahrtrichtung Norden 27.700 Fälle x 27,68 € = 766.736 € Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche und schnelle Auskunft! Ihnen einen guten Start i…
An Kommunalverwaltung Hamm Details
Von
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Betreff
AW: AW: Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Hamm [#23721]
Datum
12. Juli 2017 08:03
An
Kommunalverwaltung Hamm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche und schnelle Auskunft! Ihnen einen guten Start in den doch recht verregneten Tag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>