Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne

Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne.

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  • Datum
    30. Januar 2018
  • Frist
    3. März 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne [#26370]
Datum
30. Januar 2018 17:22
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Januar 2018 erhalt…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
AW: Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne [#26370]
Datum
31. Januar 2018 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Januar 2018 erhalten. Die begehrte Auskunft liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Werne. Für die Verkehrsüberwachung im geschilderten Fall ist der Kreis Unna zuständig. Ansprechpartner Herr Bornemann Sachgebietsleiter Organisationseinheit: Straßenverkehr Sachgebiet: Bußgeldstelle und Verkehrssicherung Kreishaus Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna Raum A.112 Fon 0 23 03 / 27-10 35 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Ich habe diese Antwort (mit Ihrer Anfrage), wie Sie im Absenderkopf sehen, an Herrn Bornemann vom Kreis Unna weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bornemann
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich über die Stadt Werne erhalten. Danach sollte ich Ihnen folgen…
Von
Behörde
Betreff
AW: Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne [#26370]
Datum
8. Februar 2018 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich über die Stadt Werne erhalten. Danach sollte ich Ihnen folgendes zusenden: "Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne". Dazu teile ich Ihnen mit, dass die einzige stationäre Anlage in Werne bereits seit längerer Zeit nicht im Betrieb ist. Für alle Messstellen gilt: Die Höhe der eingenommenen Bußgelder wird nicht auf den Standort bezogen ausgewertet. Ich hoffe Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben. Weiterführende Informationen zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (stationär und mobil) im Kreis Unna habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung des öffentlich-zugänglichen Dokument. Die Anfra…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Übersicht der pro Anlage "eingenommenen" Bußgelder stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung in Werne [#26370]
Datum
8. Februar 2018 18:06
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung des öffentlich-zugänglichen Dokument. Die Anfrage ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in