Übersicht der Verbraucheranfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Zuständigkeitsbereich Wetterau

Eine Übersicht der Verbraucheranfragen seit dem 01.01.2019 zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Zuständigkeitsbereich Wetterau.
In der Übersicht sollten mindestens folgende Aspekte ersichtlich sein:
- Entwicklung der Anfragen und des Bearbeitungsstand je Monat
- Anzahl der zum Stichtag eingegangenen Anfragen mindestens aufgeteilt nach 'Aktion Topf Secret' und Sonstige
- Anzahl der Zwischennachrichten mindestens aufgeteilt nach Eingangsbestätigung und Sonstige
- Anzahl der Entscheidungen mindestens aufgeteilt nach positiv und negativ
- Anzahl nach Art der Informationsgewährung (Entscheidung) aufgeteilt nach Akteneinsicht, Postalisch, Email

Die Übersicht kann gerne in tabellarischer Form erfolgen. Die meisten Informationen dürften bereits in der regelmäßigen Meldung an den RP zusammengetragen sein.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht d…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht der Verbraucheranfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Zuständigkeitsbereich Wetterau [#181133]
Datum
23. Februar 2020 00:44
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Verbraucheranfragen seit dem 01.01.2019 zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Zuständigkeitsbereich Wetterau. In der Übersicht sollten mindestens folgende Aspekte ersichtlich sein: - Entwicklung der Anfragen und des Bearbeitungsstand je Monat - Anzahl der zum Stichtag eingegangenen Anfragen mindestens aufgeteilt nach 'Aktion Topf Secret' und Sonstige - Anzahl der Zwischennachrichten mindestens aufgeteilt nach Eingangsbestätigung und Sonstige - Anzahl der Entscheidungen mindestens aufgeteilt nach positiv und negativ - Anzahl nach Art der Informationsgewährung (Entscheidung) aufgeteilt nach Akteneinsicht, Postalisch, Email Die Übersicht kann gerne in tabellarischer Form erfolgen. Die meisten Informationen dürften bereits in der regelmäßigen Meldung an den RP zusammengetragen sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181133 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
WG: 2020-03-06 WG: Ihr Antrag nach dem Verbraucherschutzinformationsgesetz - Aktenzeichen 2.4.2 - 20a [#179715] Se…
Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Betreff
WG: 2020-03-06 WG: Ihr Antrag nach dem Verbraucherschutzinformationsgesetz - Aktenzeichen 2.4.2 - 20a [#179715]
Datum
10. März 2020 17:32
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
2,1 KB


Sehr [geschwärzt], gerne beantworte ich Ihnen nachfolgend Ihre Fragen. Bei den genannten Eilverfahren handelt es sich um zwei Verfahren, welche derzeit mit den Aktenzeichen 8 B 1430/19 und 8 B 1501/19 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VHG) anhängig sind. Bei den Verfahren geht es aus unserer Sicht um die Frage, ob unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Herausgabe der Informationen, in der konkreten Form wie wir diese vorhalten, zulässig ist. Eine Entscheidung durch den VGH wird unsererseits zeitnah erwartet. Ihrem Antrag berührt dieses Verfahren insbesondere deshalb, da zu erwarten ist, dass eine Entscheidung unsererseits wiederum im Eilverfahren angegriffen wird. Bis zum Abschluss des Eilverfahrens wäre dann im Regelfall die Herausgabe der gewünschten Informationen mithin untersagt. Aus prozessökonomischen Gründen und Kostengründen haben wir uns daher entschlossen, soweit möglich, die Entscheidung des VGH abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Fachbereich Zentrale Dienste Fachbereichsleitung [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] 61169 Friedberg #[geschwärzt]# [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über unsere Datenschutzseite www.datenschutz.wetterau.de<https://www.wetteraukreis.de/verwaltung/datenschutz/>[geschwärzt] Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie [geschwärzt] richtige Adressat sind, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2020 [geschwärzt] An: Veterinäramt <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Betreff: AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherschutzinformationsgesetz - Aktenzeichen 2.4.2 - 20a [#179715] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihr Schreiben vom 11.02.2020 in dem Sie auf ein anhängiges Eilverfahren vor dem hessischen Verwaltungsgericht verweisen haben und mich darüber informiert haben, dass Sie erst nach Abschluss des Verfahrens über meinen Antrag entscheiden werden. Hierzu habe ich drei Fragen: 1. Um welches Eilverfahren handelt es sich hier konkret? 2. Wie berührt das von ihnen zitierte Eilverfahren meinen Antrag? 3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ergibt sich hier eine aufschiebende Wirkung? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 179715 [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre unten stehende E-Mail vom 23.02.2020 teile ich Ihnen mit, da…
Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Übersicht der Verbraucheranfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Zuständigkeitsbereich Wetterau [#181133]
Datum
10. März 2020 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre unten stehende E-Mail vom 23.02.2020 teile ich Ihnen mit, dass ich keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Beantwortung Ihrer Fragen erkennen kann. Die von Ihnen zitierten Rechtnormen sind entweder auf unsere Behörde nicht anzuwenden, bzw. Ihre Fragen erfassen nicht die Anwendungsbereiche der Regelungen. Mit freundlichen Grüßen