Übersicht Gnadenerlasse

Eine Übersicht sämtlicher Gnadenverfahren seit Januar 2010 bis heute, die im Justizministerium oder (im Falle einer erfolgten Übertragung) von den zuständigen Gnadenbehörden (insb. Staatsanwaltschaften und Jugendstrafgerichten) durchgeführt wurden unter

Angabe des konkreten Ausgangs des Verfahrens (Ablehnung des Gnadengesuchs/Ausübung des Gnadenrechts durch Gnadenerlass in welcher Form (Erlass welcher (Rest-)freiheitsstrafe etc.)?
Angabe der der ursprünglichen Verurteilung zugrundeliegenden Straftatbestände
Angabe des Aktenzeichens/der Aktenzeichen des Urteils/ der Urteile, auf denen die zu verbüßende Strafe beruhte
Angaben über etwaige Gnadenerlasse im Zusammenhang mit Corona
Angaben zu Gnadenerlassen im Zusammenhang mit Weihnachten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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Hannah Vos
Hannah Vos
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Hannah Vos
Betreff
Übersicht Gnadenerlasse [#219457]
Datum
29. April 2021 09:38
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht sämtlicher Gnadenverfahren seit Januar 2010 bis heute, die im Justizministerium oder (im Falle einer erfolgten Übertragung) von den zuständigen Gnadenbehörden (insb. Staatsanwaltschaften und Jugendstrafgerichten) durchgeführt wurden unter Angabe des konkreten Ausgangs des Verfahrens (Ablehnung des Gnadengesuchs/Ausübung des Gnadenrechts durch Gnadenerlass in welcher Form (Erlass welcher (Rest-)freiheitsstrafe etc.)? Angabe der der ursprünglichen Verurteilung zugrundeliegenden Straftatbestände Angabe des Aktenzeichens/der Aktenzeichen des Urteils/ der Urteile, auf denen die zu verbüßende Strafe beruhte Angaben über etwaige Gnadenerlasse im Zusammenhang mit Corona Angaben zu Gnadenerlassen im Zusammenhang mit Weihnachten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos Anfragenr: 219457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219457/
Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Vos, Ihre Anfrage vom 29. April 2021 haben wir erhalten. Leider können wir Ihnen keine nähere…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Übersicht Gnadenerlasse [#219457]
Datum
3. Mai 2021 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Vos, Ihre Anfrage vom 29. April 2021 haben wir erhalten. Leider können wir Ihnen keine nähere Auskunft über die im Justizministerium geführten Gnadenverfahren erteilen. Nach der Gnadenordnung Baden-Württemberg ist das Gnadenverfahren vertraulich. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz ist auf die von Ihnen begehrte Auskunft nicht anwendbar, da es sich bei der Ausübung des Gnadenrechts nicht um Verwaltungstätigkeit handelt. Auch die übrigen von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen