Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich

eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des
- konkreten Ausgang des Verfahrens
- der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Hannah Vos
Hannah Vos
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Hannah Vos
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220628]
Datum
18. Mai 2021 18:55
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des - konkreten Ausgang des Verfahrens - der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos Anfragenr: 220628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220628/
Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrte Frau Vos, wir danken für Ihre untenstehende Mail vom 18. Mai 2021, in der Sie um Übersendung einer Üb…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220628]
Datum
7. Juni 2021 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Vos, wir danken für Ihre untenstehende Mail vom 18. Mai 2021, in der Sie um Übersendung einer Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen seit dem Jahr 2010 bitten. Nach § 82 Absatz 1 Sächsisches Disziplinargesetz steht dem Ministerpräsidenten das Begnadigungsrecht in Disziplinarsachen nach diesem Gesetz zu. Er kann es anderen Stellen übertragen. Ob der Ministerpräsident von einer Übertragung des Begnadigungsrecht Gebrauch gemacht hat, ist diesseits nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihre Anfrage an die Sächsische Staatskanzlei weiterleiten. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrte Frau Vos, da nach § 82 Absatz 1 Sächsisches Disziplinargesetz grundsätzlich der Ministerpräsidentin…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220628]
Datum
15. Juni 2021 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,7 KB


Sehr geehrte Frau Vos, da nach § 82 Absatz 1 Sächsisches Disziplinargesetz grundsätzlich der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten das Begnadigungsrecht in Disziplinarsachen zusteht, hat das Sächsische Staatsministerium des Innern Ihre an dieses gerichtete Anfrage vom 18. Mai 2021 der Sächsischen Staatskanzlei zugeleitet. Ihr Anliegen stützen Sie - wie auch Ihre über <<E-Mail-Adresse>> an die Sächsische Staatskanzlei gerichtete Anfrage vom 28. April 2021 zu Gnadenverfahren der sächsischen Ministerpräsidenten seit 2010 - auf das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) beziehungsweise das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) beziehungsweise bitten Sie, Ihre Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Unter Bezugnahme auf meine Antwort vom 6. Mai 2021 auf Ihre Anfrage vom 28. April 2021 bitte ich Sie auch vorliegend um Verständnis, dass von einer Übersendung der von Ihnen erbetenen Übersicht abgesehen wird, da die oben aufgeführten gesetzlichen Regelungen nicht einschlägig sind und im Freistaat Sachsen keine gesetzliche Regelungen existieren, die einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Auskunft über amtliche Informationen auch ohne nähere Darlegung der Gründe für das Informationsbegehren vorsehen. Mit freundlichen Grüßen