Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich

eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des
- konkreten Ausgang des Verfahrens
- der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Hannah Vos
Hannah Vos
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Hannah Vos
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220622]
Datum
18. Mai 2021 18:55
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des - konkreten Ausgang des Verfahrens - der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos Anfragenr: 220622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220622/
Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Vos, sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail vom 18. Mai …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220622]
Datum
31. Mai 2021 18:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Vos, sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail vom 18. Mai 2021 und bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Vos, zu Ihrem unten stehenden Antrag vom 18. Mai 2021 teile ich Ihnen mit, dass im Geschäftsbe…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220622]
Datum
15. Juni 2021 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Vos, zu Ihrem unten stehenden Antrag vom 18. Mai 2021 teile ich Ihnen mit, dass im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales im Zeitraum seit 2010 keine "Gnadenverfahren in Disziplinarsachen" angefallen sind. Vorsorglich teile ich zudem mit, dass Ihrem Gesuch mit Blick auf den Schutz überwiegender privater Interessen, insbesondere dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, aller Voraussicht nach auch nicht hätte entsprochen werden können. Auch im Fall einer Anonymisierung der von Ihnen erbetenen Informationen wären angesichts der geringen Häufigkeit entsprechender Gnadenverfahren und aufgrund des Umstands, dass die zugrundeliegenden Sachverhalte zuvor Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen (und ggf. strafgerichtlichen) Verfahren gewesen wären, Rückschlüsse auf konkrete natürliche Personen möglich. Mit freundlichen Grüßen