Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich

eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des
- konkreten Ausgang des Verfahrens
- der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Hannah Vos
Hannah Vos
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht üb…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Hannah Vos
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220624]
Datum
18. Mai 2021 18:55
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des - konkreten Ausgang des Verfahrens - der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos Anfragenr: 220624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220624/
Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ihr Antrag vom 18.5.2021 Sehr geehrte Frau Voß, mit Ihrer Nachricht vom 18.5.2021 haben Sie einen Antrag nach de…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Ihr Antrag vom 18.5.2021
Datum
18. Juni 2021 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Voß, mit Ihrer Nachricht vom 18.5.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IZG-SH gestellt. Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu den im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vorhandenen Informationen über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich des Hauses abgeschlossen wurden. Auf Ihren Antrag hin teile ich Ihnen mit, dass das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein als informationspflichtige Stelle über keine Informationen über Gnadenverfahren in Disziplinarsachen verfügt, die im Dienstbereich des Hauses abgeschlossen worden sind. Erläuternd weise ich auf den anliegenden § 46 Landesdisziplinargesetz Schleswig-Holstein und den Erlass des Ministerpräsidenten vom 5.8.2020 (StK 271 - 107) zur Ausübung des Begnadigungsrechts hin. Mit freundlichen Grüßen