Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich

eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des
- konkreten Ausgang des Verfahrens
- der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Hannah Vos
Hannah Vos
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Hannah Vos
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220630]
Datum
18. Mai 2021 18:55
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des - konkreten Ausgang des Verfahrens - der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos Anfragenr: 220630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220630/
Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrte Frau Vos, Ihre u. a. E-Mail wurde zuständigkeitshalber von unserer Poststelle an mich weitergeleite…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220630]
Datum
19. Mai 2021 13:00
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Vos, Ihre u. a. E-Mail wurde zuständigkeitshalber von unserer Poststelle an mich weitergeleitet. Hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang der E-Mail. Nach Prüfung Ihres Auskunftsbegehrens erhalten Sie schnellstmöglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrte Frau Vos, zur Anfrage betreffend „Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen“ kann ich Ihnen Folge…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220630]
Datum
27. Mai 2021 08:26
Status
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Sehr geehrte Frau Vos, zur Anfrage betreffend „Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen“ kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Seit 2016 bis heute gab es weder für Beamte (m/w/d) im Verwaltungsbereich noch für Beamte (m/w/d) der Vollzugspolizei des Saarlandes Gnadenerweise in Disziplinarangelegenheiten. Gnadenerweise für den Zeitraum von 2010 bis 2015 sind hier ebenfalls nicht bekannt. Allerdings sind für diesen Zeitraum die Angaben insbesondere auch mit Blick auf § 13 des Saarländischen Gnadengesetzes, welcher Fristen für die Vernichtung von Gnadanakten und damit im Zusammenhang stehende erhobene personenbezogene Daten normiert, nicht mehr valide recherchierbar. Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen