Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich

eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des
- konkreten Ausgang des Verfahrens
- der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Hannah Vos
Hannah Vos
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Hannah Vos
Betreff
Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220619]
Datum
18. Mai 2021 18:55
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über sämtliche Gnadenverfahren in Disziplinarsachen, die seit dem dem Jahr 2010 (ggf. auch bei Behörden, auf welche die Befugnisse übertragen wurden) im Dienstbereich Ihres Hauses abgeschlossen wurden unter Angabe des - konkreten Ausgang des Verfahrens - der ursprünglichen dienstrechtlichen Verfehlung, sofern vorhanden inkl. eines Aktenzeichens des zugrundeliegenden Verfahrens
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos Anfragenr: 220619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220619/
Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Gz. Z3-1081-1-88 Sehr geehrte Frau Vos, das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) eröffnet grundsätzlich das Re…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Übersicht Gnadenerweise in Disziplinarsachen in Ihrem Dienstbereich [#220619]
Datum
27. Mai 2021 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Gz. Z3-1081-1-88 Sehr geehrte Frau Vos, das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) eröffnet grundsätzlich das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG). Diese Bestimmung finden jedoch auf die Ausübung des Begnadigungsrechts keine Anwendung (Art. 39 Abs. 4 Satz 2 BayDSG). Wir weisen in diesem Zusammenhang ergänzend darauf hin, dass das Begnadigungsrecht in beamtenrechtlichen Angelegenheit vom Ministerpräsidenten ausgeübt wird (vgl. Art. 61 Bayerisches Beamtengesetz -BayBG-; Art. 76 Bayerisches Disziplinargesetz -BayDG-). Wir bedauern, Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nicht entsprechen zu können. Mit freundlichen Grüßen